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Schweiz: Bundesrat regelt Emissionsgesetz neu

Die Schweizer Regierung hat das CO2-Gesetz neu geregelt. In Zukunft gilt eine härtere Gangart vor allem für den Verkehr und die Gebäude. Zudem will die Schweiz in den Handel mit Emissionszertifikaten der EU einsteigen.

Der Bundesrat der Schweiz hat das CO2-Gesetz komplett neu gefasst. Damit will die Regierung und Bern die selbst gesteckten Klimaschutzziele erreichen. Die Emissionen von Treibhausgasen sollen bis 2030 im Vergleich zu 1990 halbiert werden. Dabei setzt der Bundesrat bei den bisherigen beiden Problemkindern an, die noch nicht allzu viel zum Klimaschutz beigetragen haben: den Verkehr und den Gebäudesektor.

Strengere Abgasvorschriften vorgesehen

Der Verkehr – hier vor allem der Personenverkehr auf der Straße – ist inzwischen der größte Emittent von Treibhausgasen in der Schweiz. Um dessen Beitrag zur Senkung der klimaschädlichen Emissionen zu verbessern, soll der Anteil von erneuerbaren Treibstoffen steigen. Parallel dazu ist geplant, die härteren Emissionsvorschriften der Europäischen Union auch endlich in der Schweiz einzuführen. Außerdem kann der Anteil der Emissionen aus Treibstoffen, der von den Treibstoffimporteuren kompensiert werden muss, auf 90 Prozent erhöht werden. Dabei sollen mindestens 15 Prozent der CO2-Emissionen aus dem Verkehr in der Schweiz ausgeglichen werden.

CO2-Abgabe steigt

Mit Blick auf den Gebäudesektor führt die Regierung die bisherige CO2-Abgabe auf Brennstoffe weiter. Diese Abgabe kann den Hauseigentümer in Zukunft bis zu 210 Franken pro ausgestoßener Tonne CO2 kosten, je nachdem wie sich der Ausstoß von Treibhausgasen im Gebäudesektor entwickelt. Mit dem Geld wird weiterhin das Programm zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden bis 2025 finanziert. Sollten sich die CO2-Emissionen im Gebäudesektor bis 2026 und 2027 nicht halbiert haben, führt die Bundesregierung ab 2029 einen landesweit einheitlichen Grenzwert für den Treibhausgasausstoß aus Gebäuden ein.

Landwirtschaft in die Klimapolitik einbeziehen

Flexibler zeigt sich der Bundesrat bei den weiteren Reduktionen der Industrie. Dazu will Bern die Schweiz an das Emissionshandelssystem der EU andocken. Das wird sich vor allem auf den Flugverkehr und die fossil betriebenen Kraftwerke auswirken. Kleinere Unternehmen haben weiterhin die Möglichkeit, eine Vereinbarung abzuschließen, mit der sich sich zur Senkung der Treibhausgasemissionen verpflichten und im Gegenzug von der CO2-Abgabe befreit werden. Zudem soll in Zukunft auch die Landwirtschaft in die Klimapolitik der Schweiz einbezogen werden. Wie das geschehen soll, steht noch nicht fest. Das wird später in der Landwirtschaftsgesetzgebung konkret geregelt. (su)