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Reduzierte EEG-Umlage für neue KWK-Anlagen

Die Bundesregierung hat sich nun mit der EU bei der Eigenversorgung aus neuen KWK-Anlagen geeinigt, die rückwirkend gilt. Für die Anlagen wird nur eine reduzierte EEG-Umlage von 40 Prozent fällig.

Konkret konnten Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager bei einigen wichtigen Punkten einigen – wobei eine abschließenden Prüfung und Entscheidung durch die EU-Kommission noch aussteht. Demnach müssen KWK-Neuanlagen bis ein Megawatt Leistung sowie über zehn Megawatt auch künftig nur 40 Prozent der EEG-Umlage zahlen. Auch alle KWK-Neuanlagen in der stromintensiven Industrie zahlen nur 40 Prozent der EEG-Umlage. Für alle übrigen KWK-Neuanlagen bleibt es bei 40 Prozent EEG-Umlage, sofern die Anlagen weniger als 3.500 Vollbenutzungsstunden im Jahr laufen. Bei Anlagen mit höherer Auslastung steigt die durchschnittliche Umlage kontinuierlich an. Betrachtet man den gesamten Eigenverbrauch, gelten bei mehr als 7.000 Vollbenutzungsstunden dann 100 Prozent.

Für KWK-Neuanlagen, die zwischen August 2014 und Ende 2017 errichtet wurden, gilt eine abgestufte Übergangsregelung bis 2019 beziehungsweise 2020. Altmaier feiert die Verständigung beim Thema Eigenversorgung bei KWK-Neuanlagen als ein wichtiges Ergebnis für die deutschen Unternehmen. Denn die Einigung gilt Rückwirkung zum 1. Januar 2018, wie es auch immer zugesagt war. (nhp)