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AKTUELLE MELDUNGEN

Regierung beschließt Steuervorteile für elektrische Dienstwagen

Das Bundeskabinett hat am 1. August eine steuerliche Begünstigung von Elektro- und Hybridfahrzeugen beschlossen, die als Dienstwagen genutzt werden. Dabei gilt: Je teurer das Auto, desto größer der Vorteil.

Ein Angestellter, der den Firmenwagen privat fährt, muss künftig nur noch den halben Satz als monatlichen geldwerten Vorteil versteuern, sprich 0,5 Prozent des Listenpreises statt ein Prozent. Von einem Preis von 50.000 Euro müssten dann nur 250 Euro statt 500 Euro pro Monat versteuert werden. Die Neue Regelung gilt ab Januar 2019 für drei Jahre. Alledings müssen die Länder im Bundesrat zuvor noch zustimmen.

Mit der steuerlichen Förderung setzt die Bundesregierung einen Impuls um die Elektromobilität in Deutschland zu forcieren. Denn bislang wählen Unternehmen häufig Dieselautos als Firmenwagen. „Damit sich das ändert, müssen E-Autos finanziell attraktiver werden. Das neue Steuerprivileg ist dabei ein wichtiger Baustein“, kommentiert Stefan Kapferer, Chef des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Private Ladesäulen fördern

Genauso notwendig wäre es allerdings, die Steuer- und Abgabenlast auf Strom zu senken, erklärt Kapferer. Das wäre besonders wichtig, um Strom als Treibstoff und damit die Elektromobilität insgesamt gegenüber Benzin- und Diesel konkurrenzfähig zu machen. Die Stromsteuer sollte daher deutlich gesenkt werden, fordert der BDEW-Chef.

Die Bundesregierung sollte laut BDEW den Aufbau der öffentlichen Lade- und Tankinfrastruktur weiter vorantreiben. Da rund 80 Prozent der Ladevorgänge im privaten Raum stattfinden, sollte die Bundesregierung in einem zusätzlichen Förderprogramm private und gewerbliche Lösungen für die Ladeinfrastruktur berücksichtigen. (nhp)