Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Deutsche Umwelthilfe kritisiert Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz

Der aktuelle Entwurf festigt laut den Umweltschützern klimapolitischen Stillstand im Gebäudebereich. Wichtig seien Energieeffizienzvorgaben und Maßnahmen, die sich langfristig für Haushalt und Klima auszählen und Schlupflöcher beseitigen.

Mit über einem Jahr Verzögerung liegt nun ein Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, vor, das ursprünglich schon zum 1. Januar 2018 in Kraft treten sollte. In diesem sollen die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammengeführt werden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert, dass der jetzt vorliegende Entwurf des GEG weit hinter den aus Klimaschutzsicht nötigen Anforderungen zurückbleibt und damit verkennt, dass heute schon langfristig geplant werden muss. Mit dem vorliegenden Entwurf werden heute die Sanierungsfälle von morgen gebaut.

Problematische InnovationsklauselDie DUH kritisiert, dass der „Niedrigstenergiegebäudestandard“ nicht ehrgeizig und vorausschauend definiert ist. Zudem enthält der Entwurf zahlreiche Schlupflöcher, mit denen sich die ohnehin schon schwachen Effizienzanforderungen für Neubauten weiter aufweichen lassen, insbesondere durch die sogenannte Innovationsklausel. Anhand des Entwurfs zeigt sich aus Sicht der DUH, welch geringen Stellenwert die Wärmewende für die Bundesregierung einnimmt, da wichtige klimapolitische Maßnahmen weiterhin nicht ergriffen werden. Der neue Entwurf zum GEG schreibt lediglich die derzeit geltenden energetischen Anforderungen der EnEV 2016 fort. So wird abermals das Scheitern der klimapolitischen Ziele für 2050 manifestiert.

Die Bundesregierung dürfe beim Thema Wirtschaftlichkeit nicht nur die Anfangsinvestitionen betrachten, sondern den gesamten Lebenszyklus und Sanierungsbedarf eines Gebäudes. Dann zeigt sich, dass sich umfangreiche Energieeffizienzmaßnahmen langfristig auszahlen. Der derzeitige Gesetzesentwurf bleibe hinsichtlich des zu definierenden Niedrigstenergiestandards für neue, öffentliche Nichtwohn-Gebäude ab 2019 und alle anderen Neubauten ab 2021 weit hinter dem aus zurück, was aus Klimaschutzsicht nötig wäre. Problematisch sei auch die Innovationsklausel. „Es können nicht sein, dass in Quartieren die Treibhausgas-Emissionen von alten, unsanierten Gebäuden mit denen von neuen, energetisch ertüchtigten Gebäuden für die Gesamtbilanz verrechnet werden“, mahnt DUH-Chef Sascha Müller-Kraenner weiter. (nhp)