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ELEKTROMOBILITÄT

Ladestationen eichen auch ohne Elektroauto

Ab April 2019 werden nur noch geeichte Ladesäulen für Abrechnung zugelassen. Eine neue Ladezählerbox ermöglicht den Behörden eine präzise und schnelle Prüfung, auch ohne dass ein Elektroauto nötig ist.

Die Firma EGS aus Gallin in Mecklenburg-Vorpommern hat die erste mobile Lösung für die Eichung von öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge entwickelt, verkündet EGS. Mit der Ladezählerbox können die zuständigen Eichbehörden bereits installierte Ladestationen erstmals gesetzeskonform eichen – und zwar ohne ein Elektoauto nutzen zu müssen. Das teilt der Hersteller mit. Zudem können auch von Ladestationen können mit dem Gerät zudem die Konformität ihrer Geräte bewerten.

Diese Bewertung ist Teil des gesetzlich geforderten Eichvorgangs. AC-Ladesäulen unterliegen gemäß Mess- und Eichgesetz (MessEG, Paragraph 3 Nr. 22 und 23) und der entsprechenden Verordnung (MessEV, Paragraph 1 der Eichpflicht). Denn am 1. April 2019 endet die Übergangsfrist. Ab dann dürfen nur noch geeichte und mit einer Konformitätsbewertung versehene Ladesäulen für Verrechnungszwecke zum Einsatz kommen. Alle bereits im Einsatz befindlichen öffentlichen Ladesäulen müssen daher ab sofort auf ihre Messgenauigkeit hin überprüft werden, insofern sie zur Abrechnung von Ladevorgängen dienen. Dies gilt entsprechend für alle Neuinstallationen.

Zählerbox steuert die Ladesäule

Für die Überprüfung einer Ladesäule wird die Box zwischen Elektroauto und Ladesäule angeschlossen. Hier misst sie den geladenen Strom. Nach dem Tankvorgang lassen sich die Angaben des Stromzählers in der Ladesäule mit den normalen Prüfwerten vergleichen. Da eine Messung auch ohne angeschlossenem Stromer möglich sei, werde der Eichvorgang erheblich vereinfacht. In diesem Fall übern statt des Stromers die Ladezählerbox die Steuerung der Ladesäule.

Als Prüfzähler setzt EGS den Hochpräzisionszähler LZQJ-XC der Firma EMH Metering ein. Dieser erfüllt die von den Eichdirektionen geforderte Genauigkeitsklasse 0,2 S. Weitere Anforderungen lauteten: Das Ladeprofil soll auch über eine USB-Schnittstelle ausgelesen und weiterverarbeitet werden können. Das Ablesen der Messwerte ist zudem vor Ort über ein transparentes Fenster möglich. (nhp)

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