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Wer bezahlt den Netzanschluss?

EEG-Recht: Noch sind die Module nicht installiert, schon beginnt der Streit. Weil der Netzbetreiber die Kosten für den Einspeisepunkt nicht übernehmen will. Rechtsanwalt Thomas Binder aus Freiburg hat für Solarinvestoren hilfreiche Tipps parat.

So geht es manchem Investor, der gerne einen persönlichen Beitrag zur Energiewende leisten möchte. Die Argumente des Netzbetreibers können vielfältig sein: Mal wird vorgetragen, der wirtschaftlich günstigste Netzverknüpfungspunkt sei weiter entfernt, als es der Anlagenbetreiber gerne hätte. Die Kosten der Leitung zu diesem Punkt müsse der Anlagenbetreiber aufbringen.

Ein anderes Mal beruft sich der Netzbetreiber darauf, dass der Ausbau des Netzes für ihn wirtschaftlich nicht zumutbar sei. Nicht selten verweigert der Netzbetreiber die Kostenübernahme, weil die notwendigen Maßnahmen nicht der Kapazitätserweiterung des Netzes, sondern dem Anschluss der Photovoltaikanlage ans Stromnetz zuzurechnen seien. Und für solche Maßnahmen müsse der Anlagenbetreiber ins Portemonnaie greifen.

Risiko für die Wirtschaftlichkeit

Kosten für Stromleitungen oder Trafostationen sind oft vom Solarinvestor nicht einkalkuliert. Sie können schlimmstenfalls die Wirtschaftlichkeit der geplanten Investition in Frage stellen und dazu führen, dass das Projekt letztendlich gar nicht realisiert wird.

Das muss nicht sein. Zunächst ist allen betroffenen Errichtern von Photovoltaikanlagen zu raten, einen kühlen Kopf zu bewahren, wenn es um die Netzanschlusskosten geht. Auch wenn die Stellungnahmen der Netzbetreiber mit Begriffen wie „Netzverknüpfungspunkt“, „gesamtwirtschaftlicher Kostenvergleich“ oder „Kleinanlagenprivileg“ kaum verständlich erscheinen, so kann es doch lohnen, die Stichhaltigkeit der Argumente zu prüfen.

Vierstufige Prüfung laut EEG

Das Grundprinzip der Kostenverteilung ist nämlich einfach: Es wird der Punkt ermittelt, an dem die Anlage ihren Strom in das Netz abgeben kann (Netzverknüpfungspunkt). Alle Kosten für Maßnahmen zwischen der Energieanlage und diesem Punkt sind vom Anlagenbetreiber zu zahlen. Alle Maßnahmen hinter dem Netzverknüpfungspunkt sind Sache des Netzbetreibers. Um die Kosten zu verteilen, die entstehen, wenn eine neue Anlage ans Netz geht, sieht das EEG eine vierstufige Prüfung vor. (gekürzt)

Die ungekürzte Fassung dieses Fachreports von Dr. Thomas Binder können Sie bei uns uneingeschränkt lesen. Er wurde im Archiv unserer Ausgabe Januar/Februar 2019 für Sie freigeschaltet.

Der Autor: Dr. Thomas Binder ist Rechtsanwalt. Seine Kanzlei in Freiburg im Breisgau ist auf das EEG und Solarenergie spezialisiert.

Den vollständigen Fachreport lesen Sie im Februarheft der photovoltaik, das am 14. Februar 2019 erschienen ist. Abonnenten können alle Beiträge nach Erscheinen auch online lesen. In unserem neuen Webshop gibt es unsere Hefte auch auf Einzelbestellung.

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