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Solarstrompotenzial in Russland

Am Beispiel der beiden russischen Regionen Krasnodar und Kaliningrad hat eine Studie analysiert, welches Potenzial die Solarstromerzeugung in Russland entfalten kann.

Eclareon, BSW Solar und die russische Sektion von Eurosolar haben gemeinsam analysiert, welches Solarstrompotenzial in Russland gehoben werden kann. Dabei wurden die Regionen Krasnodar und Kaliningrad beispielhaft betrachtet. Aufgrund der geographischen Begebenheiten biete das im Süden des Landes gelegene Krasnodar deutlich bessere Bedingungen als die nordwestliche Enklave Kaliningrad. Studienleiter Ulf Lohse von Eclareon sagt: „Wirtschaftlich am interessantesten ist es aktuell, Dieselgeneratoren durch Solarstromanlagen zu ergänzen und den Dieselverbrauch entsprechend zu reduzieren.“

Einspeisegesetz für kleine Anlagen soll dieses Jahr kommen

Eine rechtliche Grundlage für den Anschluss ans öffentliche Stromnetz gibt es bislang nur für Erneuerbare-Energien-Anlagen, die erfolgreich an einer staatlichen Ausschreibung teilgenommen haben. Ein Stromeinspeisegesetz für Anlagen mit einer Leistung bis 15 Kilowatt soll dieses Jahr verabschiedet werden.

Aktuell kommt die Hälfte des Stroms aus Gaskraftwerken

Energiepolitisch ist Russland vor allem für seine Gas- und Ölvorkommen sowie deren Export bekannt. Obwohl das größte Land der Erde enormes Potenzial für Erneuerbare Energien aufweist, haben Solarenergie und Windkraft bislang nur einen Anteil von 0,04 Prozent am gesamten Primärenergieverbrauch. Bis 2020 soll dieser Anteil massiv wachsen und auf 2,5 Prozent ansteigen. 2017 waren die Erneuerbaren Energien bereits die am schnellsten wachsende Energiequelle.Aktuell kommt fast die Hälfte des russischen Stroms aus Gaskraftwerken, ein Drittel wird in Kern- und Kohlekraftwerken erzeugt, rund 17 Prozent in Wasserkraftwerken. Schätzungen gehen davon aus, dass zwei Drittel des dünn besiedelten Landes mit einer Bevölkerung von mehr als zwanzig Millionen Menschen nicht an das zentrale Stromnetz angeschlossen sind. Die Mehrheit von ihnen bezieht ihren Strom zu staatlich subventionierten Preisen aus lokalen Stromnetzen, die überwiegend von Benzin- und Dieselgeneratoren gespeist werden. (PF)

Auch interessant: Der EuGH hat in einem Urteil klargestellt, dass das EEG 2012 keine unerlaubte Beihilfe darstellte.