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Noch vor der Sommerpause den Solardeckel abschaffen

Der BSW fordert die Bundesregierung auf, noch vor der parlamentarischen Sommerpause den Förderdeckel für Photovoltaik zu streichen. So könne Glaubwürdigkeit beim Klimaschutz zurückgewonnen werden.

Die Streichung des Förderdeckels für neue Solarstromanlagen auf Gebäuden ist für den Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) ein Lackmustest für die Glaubwürdigkeit der Regierung. Der BSW appelliert an die Bundesregierung, noch vor der parlamentarischen Sommerpause Sofortmaßnahmen für den Klimaschutz zu ergreifen. Die Abschaffung der 52-Gigawatt-Obergrenze für den geförderten Photovoltaikzubau sei dafür eine notwendige Maßnahme.

Es wäre den Menschen nicht vermittelbar, wenn mit der Solarenergie eine der wichtigsten und preiswertesten Klimaschutztechnologien ausgebremst wird, erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW. Solarenergie müsse jetzt zur tragenden Säule der künftigen Energieversorgung im Strom-, Verkehrs- und Wärmesektor ausgebaut werden. Dafür sei es unverzichtbar, Investitionsbarrieren wie den Solardeckel und die Sonnensteuer auf solaren Mieterstrom zu beseitigen sowie die Ausbauziele für die Solarenergie deutlich heraufzusetzen. Nach Einschätzung des Verbandes müssten zur Umsetzung der Klimaziele für das Jahr 2030 jährlich mindestens zehn Gigawatt Photovoltaik in Deutschland installiert werden.

Mehrheit der Bürger befürwortet Abschaffung des Förderdeckels

Für die Abschaffung des 52-Gigawatt-Förderdeckels für Photovoltaikanlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hatte sich in Umfragen zuletzt eine überwältigende Mehrheit der Bundesbürger ausgesprochen. Führende Dach- und Bundesverbände aus den Bereichen Mittelstand, Handwerk, Energie- und Immobilienwirtschaft sowie Mieter-, Verbraucher- und Umweltschutz sprechen sich für eine ersatzlose Streichung des Solardeckels aus. Gemeinsam vertreten sie die Interessen von mehreren 100.000 Unternehmen und mehr als zehn Millionen Bürgerinnen und Bürgern.

Anschlussregelung bisher nicht verabschiedet

Nach bisheriger Gesetzeslage aus dem Jahr 2012 sollen neue Solarstromanlagen auf Gebäuden nicht mehr gefördert werden, sobald die Marke von 52 Gigawatt installierter Photovoltaik-Kapazität erreicht ist. Dies wird voraussichtlich bereits im Verlauf des kommenden Jahres der Fall sein. Derzeit sind in Deutschland Solarstromanlagen mit einer Spitzenleistung von rund 47 Gigawatt in Betrieb und haben einen Anteil von rund acht Prozent am deutschen Strommix. Jüngste Gesetzesnovellen fordern zwar die rechtzeitige Verabschiedung einer Anschlussregelung, diese blieb bislang aber aus, da eine parlamentarische Arbeitsgruppe im Bundestag bei Fragen der Windkraft zerstritten ist. (PF)

Aktion: Der Deckel für den Ausbau der Photovoltaik muss weg