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BDEW schlägt flexibles Ausschreibungsvolumen vor

Der BDEW fordert, das Ausschreibungsvolumen an den tatsächlichen Zubau anzugleichen. Dabei muss das Ausbauziel erreicht werden. Dieses müsse sich an der Entwicklung des Bruttostromverbrauchs orientieren. Der Vorschlagskatalog des BDEW enthält aber auch Sprengstoff für die Branche.

Angesichts der Tatsache, dass die Bundesrepublik bereits das dritte Jahr in Folge ihre eigenen Ziele beim Ausbau der Photovoltaik verfehlt, schlägt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft vor, die Ausschreibungsvolumen zu flexibilisieren. Bisher ist im EEG über Jahre im Voraus festgelegt, wie viel Anlagenleistung jedes Jahr über Ausschreibungen mit einer Marktprämie ihren Strom einspeisen dürfen. Unter anderem dieser starre Deckel führt dazu, dass die Ziele nicht erreicht werden. Die Zahl der Gebote zeigt eindeutig, dass die Nachfrage viel höher ist als mit den Auktionsvolumen abgedeckt werden sollen.

BDEW will Sonnensteuer ausweiten

Deshalb schlägt der BDEW jetzt vor, die Ausschreibungsvolumen jeweils auf die Bedürfnisse und mit Blick auf die Ausbauziele festzulegen. Das bedeutet ganz konkret: Wird das Zubauziel verfehlt, wird mehr Anlagenleistung ausgeschrieben. Übersteigt der Zubau das Ziel, werden entsprechend weniger Marktprämien versteigert. Die Zubauziele sollten sich dabei unter anderem an der Entwicklung des Bruttostromverbrauchs inklusive dem Grad der Elektrifizierung des Verkehrs- und Wärmesektors orientieren.

Diese Flexibilisierung des Ausschreibungsvolumens ist Teil eines Forderungskatalogs des BDEW, der viel Sprengstoff für die Photovoltaikbranche enthält. Denn die Interessenvertreter der alten Energiewirtschaft haben es auf die Befreiung des selbst verbrauchten Solarstroms von der EEG-Umlage – und sei sie auch nur teilweise – abgesehen. Zudem sollten die Anlagen in absehbarer Zukunft komplett ohne Einspeisevergütung auskommen, sondern ihren Strom ausschließlich direkt vermarkten. Zumindest für große Anlagen sollen solche Regelungen eingeführt werden. Dazu soll aber auch die sonstige Direktvermarktung, also die direkte Stromlieferung an einen Verbraucher, gestärkt werden.

Mehrerlöse aufs EEG-Konto überweisen

Außerdem sollen in Zukunft Marktprämien auch negativ werden können. Das bedeutet konkret, wenn ein Anlagenbetreiber mehr Erlöse an der Strombörse erzielt als er in der Auktion als Marktprämie gewonnen hat, muss er den Mehrerlös auf das EEG-Konto überweisen. Zusätzlich sollen die Anlagenbetreiber weiterhin keine Marktprämie mehr bekommen, wenn die Preise an der Börse niedrig bleiben. Der BDEW begründet dies damit, dass dadurch der Anreiz der Abregelung der Anlage erhalten bleibt, wenn am Markt keine Erlöse mehr möglich sind. (su)