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TIPPS DER REDAKTION

Solartipp: Sturz vom Flachdach verhindern

Jeder Handwerker und Monteur sollte sich unbedingt auch auf dem Flachdach vor einem Sturz in die Tiefe absichern. Denn die Gefahr lauert auch dort und das Sicherheitsgefühl aufgrund der ebenen Fläche ist trügerisch und vor allem tückisch.

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Wer auf ein Schrägdach steigt, hat immer die Gefahr vor Augen. Denn jeder Blick nach unten erinnert den Handwerker daran, dass er abstürzen kann. Auf dem Flachdach lauert indes eine trügerische Sicherheit. Denn hier fehlt das Bewusstsein, dass auch auf dem Flachdach Absturzrisken bestehen. Denn vor allem hier sind Lichtkuppeln und andere Dachöffnungen eingebaut die den Installateur eventuell nicht tragen. Dort kann der durchbrechen und abstürzen. Deshalb ist es unbedingt notwendig, dass auch dort Sicherungssysteme gegen Absturz angebracht sind. Das können beispielsweise Umwehrungen oder Unterfangungen sein.

Laufstege für Dächer mit geringer Traglastreserve

Außerdem sind nicht alle Dacheindeckungen in gleicher Weise tragfähig. Dächer aus Eternit und Wellblech können genauso schnell durchbrechen wie Dächer, die mit Kunststoffbahnen eingedeckt sind. Um auf solchen Dächern zu arbeiten, braucht der Handwerker oder Servicetechniker unbedingt zusätzliche Laufstege, die mindestens einen halben Meter breit sind.

Ein weiteres Risiko besteht, wenn der Handwerker zu nah an die Dachkante tritt und vor einer Windböe erfasst wird. Wenn er dann auch noch ein Ersatzmodul in der Hand hat, kann es gefährlich werden. Dann legt sich der Wind unter das Modul. Es wirkt dann wie ein Segel. Wenn es glimpflich ausgeht, lässt der Handwerker das Modul los und es fliegt allein vom Dach. Dann sind aber immer noch Passanten und Mitarbeiter in Gefahr, die sich neben dem Gebäude befinden, auf dem die Arbeiten gerade ausgeführt werden.

Nur mit Gerüst oder Sicherungsseil aufs Dach steigen

Im schlimmeren Fall bläst der Wind den Handwerker zusammen mit dem Modul regelrecht vom Dach. Aus diesem Grund müssen auch bei Arbeiten auf Flachdächern entsprechende kollektive oder individuelle Absturzsicherungen vorschriftsmäßig angebracht werden – und zwar mit der gleichen Priorität wie sie auch für das Schrägdach beschrieben wurden. Zuerst muss eine kollektive Abturzsicherung angebracht werden, wenn die potenzielle Absturzhöhe mehr als drei Meter beträgt und es keine Attika gibt, die mindestens einen Meter hoch ist. Das kann ein Fanggerüst oder eine feste Absperrung wie eine stabile Kette sein. Auch ein temporärer Seitenschutz mit Planken ist möglich. Vorgeschrieben sind diese Absturzsicherungen für alle Arbeiten die innerhalb eines Bereichs von zwei Metern von der Absturzkante durchgeführt werden.

Zudem muss der Anlagenbetreiber auf Flachdächern bei einer Dachhöhe von mehr als zwei Metern sogenannte Sekuranten installieren. Das sind Anschlagösen, in die das Sicherungsseil eingehängt werden kann. Die Anschlagpunkte werden nach den Vorschriften des Herstellers fest in das Dach integriert. Eine Alternative dazu ist, ein Gestellsystem zu nutzen, bei dem der Handwerker die Möglichkeit hat, sein Sicherungsseil einzuhängen. Solche integrierten permanenten Absturzsicherungen müssen aber zugelassen sein und sind recht selten auf dem Markt. (su)