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Mieterstrom: 16 Prozent billiger als Energie vom Grundversorger

Das Mieterstromgesetz legt fest, dass die Kunden, die ihren Strom aus der Solaranlage auf dem Dach des Mehrfamilienhauses beziehen, zehn Prozent unter dem Grundversorgertarif liegen muss. Diese Regelung ist überflüssig. Denn mit ausgeklügelter Planung ist mehr drin.

Der Ausbau von Mieterstromprojekten steht noch in den Startlöchern. Bisher wurden mit der neuen Förderung kaum Anlagen errichtet. Die Bundesnetzagentur hat bisher 1,2 der jährlich möglichen 500 Megawatt registriert, die die Förderung zulässt. Ein Grund für das schleppende Vorankommen der Projekte ist neben dem langen Planungsvorlauf auch die bürokratischen Regelungen. Denn die Förderung bekommt ein Anbieter von Mieterstrom nur, wenn er mindestens zehn Prozent unter dem Preis des Grundversorgers bliebt, und zwar für die gesamte Stromlieferung.

Mieterstrom ist kein Renditegeschäft

Dies wirkt wie eine psychologische Hürde, über die Vermieter und Immobilienunternehmen erst einmal springen müssen. „Die Zehn-Prozentregelung hätte es gar nicht gebraucht, denn am Ende sind nur faire Mieterstromlösungen langfristig erfolgreich“, kritisiert Florian Henle die umständliche Regelung im Mieterstromgesetz. „Oft ist sogar deutlich mehr drin.“ Als Rückversicherung für die Mieter, dass die Vermieter oder Dienstleister mit dem Mieterstrom nicht für eine Strompreissteigerung sorgen, ist der Deckel zwar gut gemeint. „Doch wer Mieterstrom als einseitiges Renditegeschäft sieht, verliert“, weiß Henle.

Viele Mieter müssen sich beteiligen

Er hat mit seinem Unternehmen schon eine ganze Reihe von Mieterstromprojekten realisiert und weiß genau, dass die Mieter nicht auf das Angebot eingehen, wenn der Strompreis zu hoch ist. Die Rentabilität der Anlagen hängt wiederum unter anderem davon ab, dass möglichst viele Mieter mitmachen. Sind die Investitionskosten wiederum zu hoch, wird der Hauseigentümer wiederum kein Mieterstromprojekt umsetzen. „Diese Tatsache macht Mieterstrom zu einer besonders fairen Art der Energieversorgung“, betont Henle. Ein solches Projekt muss dafür sorgen, dass Immobilienbesitzer und Anlagenbetreiber Mehreinnahmen erzielen und gleichzeitig die Mieter ihre Stromkosten senken.

Wie weit die Strompreise unter den Grundversorgertarifen liegen können, zeigt Polarstern mit seinen neusten Projekten in Unterhanching und Neubiberg. Immerhin erreichen die Mieter durch den Strombezug aus den Solaranlagen einen Autarkiegrad von 30 Prozent. Dabei bekommen sie den gesamten Strom – inklusive der Reststromlieferung – für einen Preis, der 16 Prozent unter dem des Grundversorgers liegt. (su)