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AKTUELLE MELDUNGEN

Zwei neue Normen zum Anlagenschutz

Ab Mitte Dezember gelten zwei neue Regelungen für die Installateure, Solarteure und Planer von elektrischen Anlagen: DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-543. Ob zum Schutz von elektrischen Geräten oder Photovoltaiksystemen – der Einsatz und die korrekte Auslegung von Überspannungsgeräten sind nicht ohne.

Die Norm DIN VDE 0100-443 beinhaltet die notwendigen Schutzmaßnahmen gegen Überspannungen, die durch atmosphärische Einflüsse oder elektrische Schutzhandlungen auftreten können. DIN VDE 0100-543 geht einen Schritt weiter und beschreibt die Auswahl und den Aufbau von Einrichtungen zum Schutz vor kurzzeitigen (transienten) Überspannungen, wie sie DIN VDE 0100-443 festlegt.

Die verbindlich geltenden Normen zielen mit den geforderten Überspannungselementen in der elektrischen Installation darauf ab, mögliche Spannungsschwankungen in der Niederspannungsversorgung zu begrenzen, in dem sie die eingebauten Geräte isoliert voneinander koordinieren. Die Schutzvorrichtungen unterbinden im Ernstfall durch eine kontrollierte Zerstörung der Einbaugeräte gefährliche Funkenbildung und möglicherweise daraus resultierende Brände.

Keinerlei Spielraum mehr

Die zwei neuen Regelungen bieten Installateuren und Solarteuren keinerlei Spielraum mehr: Sie müssen sich an die Vorgaben halten. Das gilt speziell für elektrische Anlagen in den Bereichen Medizin, öffentlichen und staatlichen Einrichtungen wie Museen, Schulen und Kirchen, aber auch für gewerbliche und industrielle Gebäude wie Hotels, Banken, Industrie- oder landwirtschaftliche Betriebe. Finden sich Geräte der Überspannungskategorie I und II wie Computer, TV-Geräte, Waschmaschinen oder Geschirrspüler in den Wohn- oder Bürogebäuden, schreibt DIN VDE 0100-443 ebenfalls einen entsprechenden Schutz vor.

Auch für selbst erzeugte Überspannungen durch das Schalten hoher Lastströme von Klimaanlagen oder Durchlauferhitzer sind Schutzmaßnahmen erforderlich. Gleiches gilt auch für alle metallischen Leitungen wie Gas-, Wasser- und elektrische Leitungen, die in ein Gebäude herein- oder herausführen. Auch sie sind potenzielle Übertragungselemente für Überspannungen.

Für Steuer- und Kommunikationsgeräte beispielsweise in Smart-Home-Systemen schreibt DIN VDE 0100-443 indes nicht explizit einen Überspannungsschutz vor. Da in der Niederspannungsversorgung jedoch ohnehin ein Schutz erforderlich ist, sei er auch für so sensible Geräte und Informationssysteme empfehlenswert. Wie wichtig solch ein Überspannungsschutz ist, zeigt indes eine Analyse eines großen Sachversicherers in Deutschland: Demnach sind 30 Prozent aller Elektronikschäden auf Überspannungen zurückzuführen.

Klare Vorgaben für Schutzeinrichtungen

Um potenzielle Schäden tunlichst zu vermeiden, beschreibt DIN VDE 0100-543 detailliert die richtige Installation eines Überspannungsschutzes, eines so genannten Surge Protection Device (SPD): Installateure sollen die Ableiter so nah wie möglich am Einspeisepunkt der elektrischen Anlage installieren. So können SPDs alle nachfolgenden elektrischen Geräte schützen. In der Regel befinden sich die Geräte in der Hauptverteilung nah am Gebäudeeintritt und damit auch nah an der Hauptleitung des Energieversorgers. Lässt sich eine Installation vor dem Zähler nicht realisieren, muss der Installateur sie zwingend vor dem RCD (FI-Schalter) einbauen.

Auch die Reichweite der SPDs legt die DIN VDE 0100-543 fest: Der maximal zulässige Abstand zwischen dem Überspannungsableiter und den zu schützenden Geräten sollte nicht mehr als zehn Meter Leitungslänge betragen. Überschreitet die Leitung diese Distanz, muss der Anwender einen zusätzlichen Überspannungsableiter so nah wie möglich an dem betreffenden Gerät einbauen lassen. Dafür stehen dem Anwender nach dem Schutz im Einspeisepunkt Ableiter der Typen 2 und 3 zur Verfügung.

Anwender, die ihre Gebäude vor direkten Blitzeinschlägen schützen oder mit externen Blitzschutzsystemen ausgestattet haben, müssen laut DIN VDE 0100-543 zwingend einen Ableiter des Typs 1 installieren. Gleiches gilt für Einrichtungen, mit Freileitungsanschluss. Der Grund: Der „letzte“ Mast ist eine Gefahr für einen direkten Blitzeinschlag.

Der Autor dieses Beitrages ist Ralf Güthoff, General Manager bei der Raycap GmbH.

Den vollständigen Artikel haben wir hier für Sie freigeschaltet.

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