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Wien beschließt Eckpunkte für Ökostromausbau

Österreichs Regierung hat die Eckpunkte für ein künftiges Ökostromausbaugesetz beschlossen. Die Förderung soll auf neue Beine gestellt werden. Außerdem fällt die Eigenverbrauchssteuer.

Die österreichische Bundesregierung hat die Eckpunkte für das Erneuerbare-Ausbaugesetz beschlossen. Grundlage wird eine Förderung von Photovoltaik-, Windkraft-, Biomasse- und Wasserkraftanlagen sein, die auf ganz neue Beine gestellt wird. Damit will Wien mehr Ökostrom mit den gleichen finanziellen Mitteln in das Netz bekommen. Deshalb sollen Marktprämien und Investitionsförderungen mehr Gewicht gegenüber den Tarifförderungen erhalten.  Die Marktprämien sollen in Zukunft über 20 Jahre hinweg ausgezahlt werden. Bisher bekommen die Betreiber von Photovoltaikanlagen in der Alpenrepublik die Einspeisevergütung nur 13 Jahre lang.

100.000 Dächer-Programm wird erster Aufschlag

Als erster Ansatz für den Ausbau der Solarenergie will die Regierung ein 100.000-Dächer-Programm starten. Diese privaten und gewerblichen Dachanlage müssen mit einem Speicher kombiniert werden, damit sie eine in das Programm aufgenommen werden. Die Reihung der Bewerber um die Förderung richtet sich – wie bisher bei der Tarifförderung – nach dem Anteil des Eigenverbrauchs. Außerdem will Wien nun endlich die Eigenverbrauchssteuer streichen. Bisher sind nur die ersten 25.000 Kilowattstunden pro Jahr steuerfrei.

Grundsätzlich hat Wien vor allem den Bau von Dachanlagen im Blick. Freiflächenanlagen sollen, wenn sie überhaupt gebaut werden, möglichst nur auf alten Deponien, Verkehrsböschungen ind Gewerbebetriebsflächen entstehen. Außerdem ist die Ausstattung von Schallschutzmauern im Visier der bevorzugten Flächen.

Keine Steuern auf den Eigenverbrauch mehr

Ein weiterer Lichtblick für die Solarbranche ist der Plan, erneuerbare Gemeinschaftsanlagen zuzulassen und dieses Segment weiterzuentwickeln. Dabei dürfen die Erzeugergemeinschaften, die bestenfalls sogar genossenschaftlich organisiert sind, bilaterale Lieferverträge mit Stromkunden abschließen können. Sie dürfen dann auch Strom über Liegenschaftsgrenzen hinaus verkaufen. Voraussetzung ist, dass nicht das allgemein Stromnetz genutzt, sondern ein lokales Netz aufgebaut wird. Diese Gemeinschaften sollen nicht nur Erzeugungsanlagen bauen und betreiben, sondern auch Gemeinschaftsspeicher.

Aus diesen Eckpunkten soll bis März 2019 ein Gesetzentwurf entstehen. Noch im Sommer des kommenden Jahres muss das Gesetz durch das Parlament, damit die neuen Regelungen Anfang 2020 in Kraft treten können. (su)