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Nabeg wirkt wie Strafzoll für die Sektorenkopplung

Eine Detailregelung im neuen Nabeg sorgt dafür, dass für die Sektorenkopplung mithilfe von Power-to-Gas (PtG) eine fast unüberwindbare Hürde aufgebaut wird. Die Sektorenkopplung und die Erreichung der Klimaschutzziele insgesamt seien gefährdet, mahnt GP Joule.

Der wirtschaftliche Betrieb von Elektrolyseuren und Power-to-Gas (PtG)-Anlagen wird in Zukunft noch schwieriger. Grund ist das neue Netzausbaubeschleunigungsgesetz, kurz Nabeg, das am 4. April vom Bundestag verabschiedet wurde. Denn diese vorgesehene Gesetzesänderung in Paragraph 118, Absatz 6, Satz 7 bewirkt, dass Elektrolyseure, die Strom in Wasserstoff umwandeln, künftig Netznutzungsentgelte entrichten müssen.

Bislang sind Betreiber von Elektrolyseuren für die ersten 20 Jahre ab Inbetriebnahme der PtG-Anlage von den Entgelten für die Nutzung des Stromnetzes befreit. Diese Netzentgeltbefreiung soll es künftig nur noch dann geben, wenn der erzeugte Wasserstoff später zur Rückverstromung genutzt und somit ins Stromnetz zurückgeführt wird. Eine derartige Anwendung wird aber auch noch längerfristig ein Ausnahmefall bleiben. Denn wesentlich sinnvoller ist es, den erzeugten grünen Wasserstoff für den Energiebedarf bei Mobilität, Wärme und Industrie zu nutzen, um diese Sektoren zu dekarbonisieren. Grüner Wasserstoff könne nach der Novelle faktisch nur noch aus Anlagen genutzt werden, bei denen der Elektrolyseur und die Ökostromanlage direkt – und nicht über das öffentliche Netz – verbunden sind.

Mutwilliger Verzicht auf grünen Wasserstoff

„Sollte diese Regelung tatsächlich in Kraft treten, so würden sich die Netzentgelte wie ein zusätzlicher Strafzoll auswirken, wenn Strom aus erneuerbaren Energien die Grundlage für Energie in Mobilität, im Wärmesektor und in industriellen Prozessen ist“, erklärt Ove Petersen, Mitgründer und Chef der Firma GP Joule. „Der Strombezug würde sich für PtG-Anlagen erheblich verteuern, so eine wirksame Sektorenkopplung komplett unwirtschaftlich machen und damit faktisch verhindern.“ Das bedeute nichts weniger als einen mutwilligen Verzicht auf das Schlüsselelement grüner Wasserstoff als klimaneutraler Energieträger, verdeutlicht er.

Der Bundestagsbeschluss zur Aufhebung der Netzentgeltbefreiung für Elektrolyseure kommt deshalb für viele überraschend – offenbar auch für viele Bundestagsabgeordnete: Ob die Mehrheit der Mitglieder des Bundestags eine solche Regelung wirklich beabsichtigte, ist mehr als fraglich. In den letzten Monaten hat sich immer stärker gezeigt, dass auch die Politik die Notwendigkeit der Wasserstofftechnologie für eine erfolgreiche Energiewende sieht. „Für uns steht der Beschluss im Widerspruch zu den Aussagen vieler Abgeordneter aus der Großen Koalition“, sagt Petersen und fordert. Der Bundesrat sollte das Gesetz noch in dieser Woche zurück in den Bundestag zu verweisen. (nhp)

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