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Italien: Register und Ausschreibungen starten

Am 30. September startete in Italien die erste Vergaberunde des neuen Einspeisedekrets. Bis zur Anlagengröße von einem Megawatt ist eine Einschreibung in das Register möglich. Für größere Anlagen gibt es Ausschreibungen.

Vom 30. September bis 30. Oktober 2019 läuft in Italien die Einschreibefrist für Wind und Photovoltaik. Die zweite Vergaberunde wird im Januar 2020 starten. In der ersten Runde können im Registerverfahren 165 Megawatt Leistung gefördert werden. Das Volumen ist auf zwei Gruppen verteilt: 45 Megawatt gibt es für Wind und Photovoltaik, 100 Megawatt für Photovoltaik mit Asbestsanierung. Für Anlagen im Ausschreibungsverfahren steht ein Kontingent von 565 Megawatt zur Verfügung.

Die wichtigsten Neuerungen

Das Decreto FER heißt offiziell DM 4 Luglio 2019. Neu ist, dass nun auch Photovoltaik wieder gefördert wird, allerdings nur Anlagen über 20 Kilowatt Leistung. Insgesamt sind sieben Vergaberunden geplant. Ein Vergabestopp tritt ein, wenn die Obergrenze von 5,8 Milliarden Euro jährlicher Fördersumme erreicht wird.

Insgesamt werden über die Register 1,77 Gigawatt und über die Ausschreibungen 6,23 Gigawatt vergeben. Für Photovoltaik und Windkraft stehen damit von 2019 bis 2021 770 Megawatt für Anlagen bis ein Megawatt und 5,5 Gigawatt für Anlagen über ein Megawatt zur Verfügung sowie zusätzlich 800 Megawatt, wenn im Zuge des Photovoltaikausaus Asbestdächer saniert werden.

Keine Förderung wird ausgezahlt, wenn der zonale Marktpries länger als sechs Stunden Null ist. Liegt der zonale Marktpreis über dem Fördertarif, muss die Differenz zurückerstattet werden.

Die Förderung ist möglich für neu gebaute Anlagen, wieder in Betrieb genommene Anlagen, Erweiterungen bestehender Anlagen sowie Anlagen nach vollständigem oder teilweisem Repowering. (PF)

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