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BSW-Solar/VZBV

Bund verstößt gegen Grundgesetz

Nachdem die Bundesregierung die Belastung von selbst verbrauchtem Solarstrom mit einer EEG-Umlage beschlossen hat, stellten der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und die Bundeszentrale der Verbraucherschützer (VZBV) einen Gang vor das Verfassungsgericht in Aussicht. Allerdings plädiert der BSW-Solar dafür, die geplante Regelung bereits im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu kippen. Das reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird Ende Mai im Bundesrat und im Juni im Bundestag beraten. Die Länderkammer hat die erste Beratung zum EEG für den 23. Mai angesetzt. Wann die drei Lesungen im Bundestag stattfinden, ist noch nicht klar. Sicher ist nur, dass das Parlament am 26. oder 27. Juni darüber abstimmen soll. Die Länder wollen ihren endgültigen Beschluss am 11. Juli fassen. Dann könnte die Novelle wie geplant am 1. August in Kraft treten.

Sollte die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch nicht gestrichen werden, sind BSW-Solar und VZBV gewappnet. Denn vorab hatte der BSW-Solar ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das inzwischen vorliegt. Die Verwaltungsrechtlerin Margarete von Oppen analysierte, dass die geplante Umlage auf den Eigenverbrauch zweifach gegen das Grundgesetz verstößt. Zum einen verletzt es den Gleichheitsgrundsatz, denn der Eigenstrombedarf großer Atomkraftwerke oder Kohlekraftwerke sowie der Strombedarf für die Kohlegruben sollen von der Umlage befreit werden. Diese Sonderregelung widerspricht zudem dem Zweck der EEG-Umlage, die dazu dient, die Erzeugung klimaschädlichen Stroms einzudämmen oder zu verhindern. Mit der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch des Solarstroms kann der Gesetzgeber diesen Widerspruch nicht ausgleichen. Damit wäre die Regelung verfassungswidrig.

Zum anderen ist die Belastung des Eigenverbrauchs mit einer EEG-Umlage ein unzulässiger Eingriff in die Handlungsfreiheit. „Es fehlt ein rechtlich erforderlicher Sach- und Verantwortungszusammenhang zwischen dem Eigenverbrauch von Solarstrom und dem Zweck der EEG-Umlage“, erklärt Margarete von Oppen. Schließlich sei der Solarstrom eine klimafreundliche Form der Stromerzeugung, die mit dem EEG gefördert werden soll. „Außerdem haben wir erhebliche Zweifel, dass der Eigenverbraucher sich missbräuchlich verhält, weil er mit dem Eigenverbrauch die EEG-Umlage umgeht, wie es die Regierung behauptet“, sagt von Oppen.https://www.solarwirtschaft.de/

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