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Bayern und Baden-Württemberg

München und Stuttgart lassen Ackerflächen zu

Die bayerische und die baden-württembergische Landesregierung öffnen die Flächenkulisse für den Bau von Solarparks über die im EEG vorgesehenen Gebiete hinaus. Das Kabinette in München und Stuttgart haben beschlossen, dass in ihren Bundesländern künftig auch Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten errichtet werden dürfen. Damit können Projektierer diese Gebiete bei der Teilnahme an den Ausschreibungen mit einbeziehen. Die Entscheidung beruht auf einer Regelung im Paragraf 37 Absatz 2 des EEG.

Allerdings beschränkt die bayerische Landesregierung die Nutzung von Acker- und Grünflächen für den Bau von Solaranlagen auf maximal 30 Projekte pro Jahr. Dieser Deckel bezieht sich allerdings auf die Bezuschlagung im Ausschreibungsverfahren. Es dürfen mehr Projekte auf solchen Flächen geplant werden, solange die Summe von 30 in einem Jahr noch nicht erreicht ist. Damit will München die Flächenkonkurrenz zwischen Photovoltaik und Landwirtschaft verhindern. Ausgeschlossen sind zudem Flächen, die als Natura-2000-Gebiete eingestuft oder Teil eines Biotops im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind.

Stuttgart sieht das etwas lockerer. Das dortige Umwelt- und Energieministerium öffnet mit der Verordnung insgesamt etwa 900.000 Hektar in benachteiligten Gebieten für den Bau von Solarparks. Das sind immerhin etwa zwei Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Baden-Württemberg. Doch Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller geht davon aus, dass jährlich maximal nur 200 Hektar zur Photovoltaiknutzung vorgesehen sind. Er sieht dabei die Grenze bei 100 Megawatt pro Jahr. Ob die Solarparks auf diesen Flächen tatsächlich gebaut werden, hängt von der Bauleitplanung der zuständigen Kommune ab, ganz abgesehen davon, dass das Projekt auch in der bundesweiten Ausschreibung erfolgreich sein muss. Die Sorge der Nutzungskonkurrenz mit der Landwirtschaft hegt Umweltminister Untersteller nicht. Er geht davon aus, dass die Belange der Landwirtschaft und des Naturschutzes in der kommunalen Planung berücksichtigt werden.

www.bayern.de

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