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Garantie auf Solaranlagen bei zwei oder fünf Jahren

Tipp für zukünftige Hausbesitzer: Viele Bauherren installieren Photovoltaikanlagen auf ihrem Dach. Was passiert aber, wenn die Anlage defekt ist? Dann greift die Garantie, die entweder zwei oder fünf Jahre abdeckt.

Was wann gilt, das ist nicht einheitlich geregelt, aber es gibt dazu inzwischen eine Reihe von interessanten Urteilen. Ob private Bauherren zwei oder fünf Jahre Gewährleistung auf ihre Anlage haben, richtet sich nämlich vor allem nach der Nutzung der Anlage, teilt der Verband Privater Bauherren mit.

Das haben der Bundesgerichtshof (BGH) und diverse Oberlandesgerichte in verschiedenen Entscheidungen näher definiert. Anlagen, die in der Hauptsache zur Einspeisung in das Netz auf dem Dach montiert sind, genießen bei Mängeln zwei Jahre Gewährleistung (BGH, Urteil vom 09.10.2013 – Aktenzeichen: VIII ZR 318/12).

Die Gewährleistung steigt auf fünf Jahre, sobald Photovoltaikanlage und Haus eine bauliche Einheit bilden und voneinander abhängig sind. Das ist inzwischen bei vielen Objekten der Fall: Ein solches Haus funktioniert nur mit der Solaranlage. Ohne sei es nicht zu gebrauchen, meint der Verband. Er rät Bauherren, sich schon in der Planungsphase die Solaranlage mit einzubeziehen und sich vom unabhängigen Sachverständigen beraten zu lassen. (nhp)