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Elektroschrott: Brüssel verklagt Bundesrepublik

Die Europäische Kommission hat die Bundesregierung verklagt, weil sie immer noch nicht die Elektroschrottrichtlinie in nationales Recht umgesetzt hat. Mit der Richtlinie wird auch die Entsorgung und das Recycling von Altmodulen geregelt. Auf Deutschland kommen Strafzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe zu.

Bisher hat Deutschland die Elektroschrottrichtlinie (Waste Eelctrical and Electronic Equipment – WEEE) nicht umgesetzt. Der Termin für die Übertragung in nationales Recht lief bereits am 14 Februar 2014 aus. Bisher hat die Europäische Kommission die Füße still gehalten. Doch nachdem Slowenien und Polen aus ähnlichen Gründen verklagt wurden, bringt die Europäische Kommission nun auch Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof.

Wachsender Strom von Elektroschrott

Für die Europäische Kommission ist die Entsorgung und das Recycling von Elektroschrott keine Lappalie, wie anscheinend für die Bundesregierung angesichts der schleppenden Umsetzung in nationales Recht. Immerhin wächst der Strom ausgedienter Elektrogeräte und bald auch alter Solarmodule mit den entsprechenden negativen Umweltauswirkungen. Die neuen Vorschriften, die von Brüssel erlassen wurden, beruhen auf einer Überarbeitung der vorherigen Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und enthalten eine Reihe neuer oder wesentlich geänderter Bestimmungen, von denen noch keine in deutsches Recht umgesetzt wurde. Die Kommission beantragt daher beim Gerichtshof ein Zwangsgeld in Höhe von 210.078 Euro pro Tag gegen Deutschland zu verhängen, bis ein entsprechendes Gesetz umgesetzt ist.

Bundesrat hat Stellung genommen

Deutschland hat zwar inzwischen einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Doch bis zur Verabschiedung und bis zum Inkrafttreten wird es noch einige Monate dauern. Der Bundesrat hat am 8. Mai dieses Jahres zum Entwurf Stellung genommen und eine Reihe von Änderungen vorgeschlagen. Diese betreffen zwar nicht direkt die Entsorgung und das Recycling von Solarmodulen, könnten aber das Gesetzgebungsverfahren weiter verzögern. Dennoch ist es immer noch realistisch, dass das Gesetz Ende Juni oder Anfang Juli in erster Lesung vom Bundestag beraten und bis zum September beschlossen wird. Damit könnte es aber frühestens im Oktober in Kraft treten. Bis dahin würde es die Bundesregierung gut 20 Millionen Euro kosten, weil sie die Verabschiedung des Gesetzes zu lange vor sich hergeschoben hat. Die konkrete Höhe der Strafsumme richtet sich danach, wann der Europäische Gerichtshof das Zwangsgeld verhängt und wann das Gesetz letztlich in Kraft tritt. (su)