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Rechtsunsicherheit bei Photovoltaik-Anlagen

Hausbesitzer, die in Deutschland eine Photovoltaik-Anlage installieren wollen, haben mit sehr verschiedenen Rechtsvorschriften und Gesetzes zu kämpfen. Die Bauordnungen können dabei von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden sein, wie Stiftung Warentest in seiner aktuellen Ausgabe von "Finanztest" (03/2011) berichtet. So sei zwar geregelt, dass für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden keine Genehmigung erforderlich sei. Allerdings wenn die Eigentümer den Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen und nicht selbst verbrauchen, könne die Solarstromanlage doch noch genehmigungspflichtig werden. Dies sei etwa in Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen der Fall. In Wohngebieten kann "Finanztest" zufolge das Bauamt die Photovoltaik-Anlage sogar verbieten.
In Niedersachsen stuft die oberste Baubehörde die Netzeinspeisung als gewerbliche Gebäudenutzung ein. Diese sei in allgemeinen Wohngebieten ausnahmsweise erlaubt, in reinen Wohngebieten allerdings untersagt. In Bayern und Baden-Württemberg sei die Rechtslage hingegen so ausgestaltet, dass keine Genehmigung beantragt werden muss, auch wenn der Solarstrom komplett an den Netzbetreiber verkauft wird.
Selbst Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) soll sich dem Bericht zufolge des Problems bewusst sein und spricht von „beträchtlicher Rechtsunsicherheit“. Das Bundesbauministerium prüfe derzeit eine Änderung der Baunutzungsverordnung, nachdem die Bundesländer eine entsprechende Forderung aufgestellt haben. Stiftung Warentest empfiehlt Hausbesitzern, bei den örtlichen Behörden nachzufragen, ob eine Genehmigung für den Bau der Photovoltaik-Anlage notwendig ist. Die Auskunft sollten sich Investoren schriftlich geben lassen. Bei Baudenkmälern sei zudem die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde erforderlich. Falls Hausbesitzer in den entsprechenden Bundesländern, ihre Photovoltaik-Anlagen ohne Genehmigung installiert haben, empfiehlt Stiftung Warentest „am besten gar nichts“ zu unternehmen. Die Genehmigung könnte im Fall der Fälle auch noch nachträglich beantragt werden. (Sandra Enkhardt)