English website
Rechtssicherheit: Mit der jetzt beschlossenen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) will die Bundesregierung die volkswirtschaftlichen Kosten für die Förderung der Photovoltaik eingrenzen. Unsaubere Formulierungen in der Gesetzesnovelle verunsichern Planer und Investoren.
Immobilienpreise: Für viele Hausbesitzer ist eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach eine lohnende Investition. Allerdings sehen das nicht alle so: Wenn das Haus verkauft werden muss, kann die Anlage zum Problem werden.
Steuern: Betreiber von Photovoltaikanlagen können den Staat an den Kosten für die Steuerberatung beteiligen. Die Regierungskoalition will diese Abzugsmöglichkeiten sogar wieder ausweiten – irgendwann.
Neue Rechtslage: Während Photovoltaik auf Ackerflächen voraussichtlich ab Juli 2010 nicht mehr gefördert wird, können Betreiber von Anlagen an Autobahnen und Bahngleisen immer noch mit Vergütungssätzen von 24 Cent pro Kilowattstunde rechnen. Bei der Planung solcher Anlagen muss allerdings einiges beachtet werden.
Vorsteuer: Wer für die Montage einer Photovoltaikanlage sein Hausdach sanieren lässt, bekommt die dafür gezahlte Umsatzsteuer unter Umständen erstattet – wenn er im richtigen Bundesland wohnt. Denn die zuständigen Steuerverwaltungen der Länder gehen nicht einheitlich vor.
Versicherungen: Wenn sich ein Investor für einen Solarpark Geld leihen möchte, muss er viele Hürden überwinden. Dazu gehört das Misstrauen der Banken, ob Modulhersteller 20 Jahre lang ihre Garantieansprüche erfüllen. Mehrere Versicherunglösungen versuchen jetzt sogar, das Risiko abzusichern, dass die Hersteller im Lauf der Zeit pleitegehen.
Schadensbegrenzung: Ist eine Photovoltaikanlage mangelhaft oder entstehen durch eine fehlerhafte Anlage Schäden, nehmen die meisten Betreiber ihren Installateur in die Pflicht. Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, kann dieser sich an seinen Lieferanten wenden – wenn die Gewährleistungskette hält.
Solaraktien: Über Jahre hinweg waren Aktien von Photovoltaikunternehmen die Lieblingskinder der Börsianer. Jetzt werden sie recht stiefmütterlich behandelt. Schuld daran hat Vater Staat.
Umsatzsteuer: Selbst erzeugten Solarstrom selbst verbrauchen und dafür eine Vergütung bekommen – klingt einfach, aber die Tücke liegt wie so oft im Detail. Denn die Verwaltungsauffassung zur Umsatzsteuer ist nicht unumstritten. Teil 1.
Direktverbrauch: Im Verlauf des Jahres 2009 haben sich viel offene Fragen zur eigenen Nutzung des Solarstroms geklärt. Nun stehen auch die Einspeisevergütungen für 2010 fest, und es zeigt sich – Direktverbrauch wird immer attraktiver. Zwar sind die Zusatzeinnahmen im privaten Bereich nur klein, doch sie übersteigen in der Regel die Anschaffungskosten deutlich.
Anlagenplanung: Die relevanten Netzdaten müssen die Stromnetzbetreiber kostenlos offenlegen, aber für die Netzeignungsprüfung sind meistens Gebühren fällig. Deren Höhe müssen Einspeisewillige jedoch nicht einfach hinnehmen.
Solar-Anlage: Passend zum Photovoltaik Global 30 Index der Deutschen Börse Frankfurt gibt es jetzt zwei Anlagepapiere: ein Indexzertifikat von ABN Amro und einen Investmentfonds von Warburg Invest.
Solarbetrug: Anfang Juli hat die Staatsanwaltschaft Klage gegen eine Gruppe erhoben, die Solarteure um 3,5 Millionen Euro geschädigt haben soll, unter anderem mit Modulen, die nur auf dem Papier existierten. Obwohl sich der Markt verändert hat, besteht Grund, achtsam zu bleiben. Das Bündnis gegen Solarbetrug bekommt pro Woche 15 Anrufe besorgter Anlagenbauer.
Plagiate: Etwa zehn Prozent aller weltweit gehandelten Produkte sind Fälschungen oder Nachahmungen, schätzt der Zoll. Auch die boomende PV-Branche ist betroffen – Module, Gestelle, Komponenten, Prüfsiegel.
Dachvergütung: Betreiber von Photovoltaikanlagen auf Carports haben im Regelfall Anspruch auf eine EEG-Vergütung als Dachanlage. Entscheidend hierfür ist, dass der Carport ein Gebäude im gesetzlichen Sinne ist und die Stromproduktion nicht im Vordergrund steht. Einige Details werden allerdings derzeit noch unterschiedlich ausgelegt und bedürfen einer Klärung durch die EEG-Clearingstelle.
Sicherung: Bevor sie einen Kredit bewilligen, verlangen Banken von ihren Kunden häufig die Sicherungsübereignung der Anlage sowie die Abtretung der Entgeltansprüche. Für Anlagenbesitzer, Netzbetreiber und Geldinstitute ist das mit Rechten und Pflichten verbunden.
Versicherungen: Die Versicherungsprämien für PV-Anlagen werden immer billiger. Und immer mehr Versicherer bieten eine Allgefahrendeckung an oder erweitern ihren Leistungskatalog. Aber im Schadensfall wird genauer hingeschaut.
Einkommensteuer: Auch die Betreiber von Photovoltaikanlagen profitieren vom ersten Konjunkturpaket der Bundesregierung. Dank geänderter gesetzlicher Regelungen können sie ab 2009 Einkommensteuer sparen.
Recht: Die Betreiber einer Photovoltaikanlage in einem Mustergeflügelhof haben sich bis zum Bundesgerichtshof geklagt, um eine höhere Einspeisevergütung zu erhalten. Doch die Richter in Karlsruhe entschieden anders. Eine Fortsetzung des Prozesses ist noch offen.
Renditeerwartung 2009: Zum 1. Januar hat die EEG-Novelle zugeschlagen. Die gesetzlich vorgeschriebene Vergütung für Solarstrom sinkt um bis zu zehn Prozent. Grund genug, die Renditerechnung zu beleuchten, die am Anfang der Anlagenplanung steht. Fazit: Es ist immer noch möglich, rentable Photovoltaikanlagen zu bauen.
Fördermittel: Neben vergünstigten Krediten, Steuererleichterungen und der Einspeisevergütung fördert der Staat Photovoltaikanlagen mit einem weiteren Instrument: der Investitionszulage. photovoltaik erklärt die Details.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe sind "Schutzhütten" für Hühner keine Gebäude. Sie wiesen eine Klage ab, wonach Eon den erhöhten Einspeisesatz für gebäudeintegrierte Anlagen zahlen sollte.
Steuern: Der Betrieb einer Photovoltaikanlage ist auch finanziell eine komplexe Angelegenheit. Immerhin können Anlagenbesitzer den Staat an den Kosten für die Steuerberatung beteiligen.
Einspeiseverträge: Obwohl die aktuelle Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) den Abschluss eines Vertrages zwischen Netzbetreiber und Anlagenbetreiber explizit ausschließt, legen viele Versorger einen Einspeisevertrag zur Unterschrift vor. Weigert sich der Betreiber, kann der Anschluss der Anlage zum Spießrutenlauf werden.
Riskante Position: Die GmbH ist in Deutschland deshalb so beliebt, weil sich hartnäckig die Halbwahrheit hält, dass das Haftungsrisiko auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Die Realität spricht allerdings eine andere Sprache, wenn in Haftungsfragen alle zur Verfügung stehenden Varianten durchgespielt werden. So können Gläubiger unter Umständen auch den Geschäftsführer persönlich in die Haftung nehmen.