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Nicht jeder Streit muss vor Gericht

Bei Sachmängeln an Solaranlagen können Konflikte auch außergerichtlich beigelegt werden. Mit einer Schlichtung oder einem Schiedsgutachten lassen sich langwierige Prozesse und ausufernde Gerichtskosten vermeiden.

Wer schon einmal einen Rechtsstreit vor Gericht ausgetragen hat, weiß, dass das kein kurzer und noch viel weniger ein kurzweiliger Spaziergang ist. Vielmehr ist fast jede gerichtliche Auseinandersetzung ein langwieriges und teures Unterfangen, mit ungewissem Ausgang. Auch in der Photovoltaik landen streitende Parteien immer häufiger vor Gericht. Bringt eine Anlage nicht den erwarteten Ertrag, sind meist Sachmängel der Grund. Die Mängel können schon in mangelhaften Komponenten bestehen, genauso häufig resultieren sie aber aus einer fehlerhaften Installation. Nach einer internen Analyse des TÜV Rheinland waren über die Hälfte der festgestellten Anlagenfehler Montagefehler, nur 25 Prozent rührten von mangelhaften Komponenten her. Um diese Zahlen zu ermitteln, prüfte der TÜV Rheinland 125 Photovoltaikanlagen.

Stellt ein Betreiber einen tatsächlichen oder vermeintlichen Mangel an der Anlage fest, kontaktiert er in der Praxis zumeist erst den Installateur und fordert Beseitigung. Doch nicht selten beurteilt der Installateur die Sachlage anders. Ab diesem Moment sind die beiden Parteien Konfliktparteien. Nun könnten sie versuchen, den Streit mit einem Gespräch zu bereinigen, doch diese Möglichkeit wird meist nicht oder nur halbherzig wahrgenommen. Der nächste Weg führt dann meist zu einem Anwalt, ein Gang vor Gericht scheint unvermeidbar.

Am Ende kaum Gewinner

Doch genau an diesem Punkt lohnt es sich, kurz innezuhalten und ernsthaft über alternative Wege nachzudenken. Die deutsche Zivilprozessordnung (ZPO) sieht ausdrücklich solche Wege der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vor. Neben der Mediation, Schlichtung und dem außergerichtlichen Vergleich gibt es die Möglichkeit, Streitereien durch Schiedsgutachten oder Schiedsgerichte beizulegen. Ein Verfechter und Befürworter dieser Wege ist Dr. Uwe Meiendresch, vorsitzender Richter am Landgericht Aachen. „Zwar kann man dem Zivilprozess auch gute Seiten abgewinnen. Die Richter sind unabhängig, hören die Argumente der Beteiligten und sind gewillt, den Streit in angemessener Zeit zu beenden. Hinzu kommt als wichtiger Vorteil, dass bei technischen Fragestellungen ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zu günstigen Tarifen des JVEG das im Rechtsstreit entscheidende Gutachten erstellt. Doch Laufzeit und Kosten des Verfahrens sind meist so lang beziehungsweise so hoch, dass es am Ende kaum Gewinner gibt.“ Meiendresch wird deshalb nicht müde, immer wieder auf die Möglichkeiten und Vorteile der außergerichtlichen Konfliktbeilegung hinzuweisen: „Die meisten glauben, einem Rechtsstreit ausgeliefert zu sein. Sie mögen den Weg nicht, gehen ihn aber immer wieder. Und das oft nur, weil sie die Alternativen gar nicht kennen.“ (Petra Franke)

Lesen Sie den vollständigen Artikel in der Juliausgabe des photovoltaik-Magazins.