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Schutzzölle stehen auf dem Prüfstand

Die Welthandelsorganisation hat die Antisubventionszölle des US-Handelsministeriums auf chinesische Module für nichtig erklärt. Die USA haben nicht genügend Beweise vorgelegt.

Die Welthandelsorganisation (WTO) hat die Schutzzölle der USA gegen chinesische Solarmodule in Frage gestellt. Die Regelungen seien nicht mit dem Abkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen (SCM) der WTO vereinbar. Das Abkommen wurde am 15. April 1994 geschlossen und legt die konkrete Anwendung von Schutzmaßnahmen gegen staatliche Subventionen fest. Dadurch sollen Fördermaßnahmen, die Auswirkungen auf den Wettbewerb haben, von Förderungsmaßnahmen genereller Art, die nicht erfasst sind, abgegrenzt werden. Dabei unterscheidet das multilateralen Subventionssystem der WTO zwischen verbotenen, anfechtbaren und nichtanfechtbaren Subventionen. „Die USA handeln gegen das SCM-Abkommen, wenn das US-Handelsministerium (USDOC) der Ansicht ist, dass staatliche Unternehmen öffentliche Stellen sind“, betont die WTO.

Keine spezifische Unterstützung

Die Welthandelsorganisation hat festgestellt, dass die US-Behörden nicht genügend Beweise gefunden haben, dass es sich bei den Subventionen tatsächlich um spezifische Unterstützung durch den chinesischen Staat handelt. Denn das SCM-Abkommen legt fest, dass nur spezifische Subventionen Grund für Ausgleichszölle sind. Voraussetzung dafür ist, dass die Unterstützung nur einer beschränkten Anzahl von Unternehmen zugänglich gemacht wird. Da aber die gesamte chinesische Modulbranche von den Subventionen profitiert hat, ist dieser beschränkte Zugang nicht gegeben. Selbst wenn das Handelsministerium in Washington vermutet, dass es sich trotzdem um spezifische Subventionen handelt, muss es nachweisen, dass eventuell ein Teil der Unternehmen gegenüber den anderen bevorzugt wurde oder unverhältnismäßig hohe Subventionsbeträge geflossen sind oder die Subventionszahlungen über einen langen Zeitraum gewährt wurden. Nach Ansicht der WTO ist das im Falle der Unterstützung der chinesischen Modulhersteller durch staatliche Banken nicht passiert.Die Subventionen sind damit eine nichtanfechtbare Unterstützung.

Korrektur eingefordert

Als Konsequenz sieht die WTO die Schutzmaßnahmen als nichtig an. „Wir schlussfolgern, dass soweit die Maßnahmen nicht vereinbar mit den grundsätzlichen Regelungen des SCM-Abkommens sind, China die Vorteile, die aus diesem Abkommen resultieren, verloren hat oder zumindest eingeschränkt wurden“, schreibt die WTO. Die Organisation empfiehlt den USA jetzt dringend, die beschlossenen Maßnahmen in Einklang mit den Regelungen des internationalen Handelsrechts zu bringen.

Mit dieser Entscheidung kommt Bewegung in den Handelsstreit. Schon in der vergangenen Woche haben sich Vertreter aus 14 Staaten in Genf getroffen und beschlossen, Verhandlungen über die grundsätzliche Zollfreiheit von Umweltgütern aufzunehmen. Bis Ende 2015 soll es erste Ergebnisse geben. (Sven Ullrich)