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GSE

Rom akzeptiert nur Daten des Netzbetreibers

Die für die Abwicklung der Solarstromförderung in Italien zuständige Behörde Gestore dei Servici Energetici (GSE) akzeptiert in Zukunft nur noch Messwerte, die vom Netzbetreiber übermittelt wurden. Damit nimmt die GSE keine Produktions- oder Einspeisedaten mehr von den Betreibern von Solarstromanlagen als Grundlage für die Abrechnung der Fördersummen. Dies teilt das auf den italienischen Markt spezialisierte Beratungsbüro New Energy Projects in München mit. Der Vorteil ist: Der Netzbetreiber liest die eingespeiste Strommenge über den Einspeisezähler ab und stellt diese der produzierten Strommenge gleich. Dadurch müssen die Anlagenbetreiber, deren Generatoren in der Förderung sind, keinen weiteren Zähler installieren.

Allerdings würde sich der Einbau eines Produktionszählers durchaus lohnen – zumindest bei großen Anlagen, betont Andreas Lutz, Geschäftsführer von New Energy Projects. Zumindest ist die Installation eines Produktionszählers nicht verboten. Zudem kann der Netzbetreiber dann die tatsächlich produzierte Strommenge der GSE mitteilen und nicht die eingespeiste Strommenge. „Dies ist sehr interessant, da die produzierte Strommenge zwischen 1,5 und 2,5 Prozent über der eingespeisten Strommenge liegt“, rechnet Andreas Lutz vor. „Pro Megawatt erhöht sich dadurch der Ertrag um 5.000 bis 10.000 Euro pro Jahr. Der Einbau lohnt sich somit sehr schnell.“

Wenn der Anlagenbetreiber bereits einen Produktionszähler installiert hat oder einen neuen Zähler einbauen will, muss er allerdings konkrete Vorgaben beachten. Zunächst sollte er beim Netzbetreiber nachfragen, ob ein vorhandener Zähler von ihm akzeptiert wird. Zudem muss dieser aus der Ferne auslesbar sein. Falls dem nicht so ist, müssen diese alten Zähler auf Kosten der Anlagenbetreiber ausgetauscht werden. „Die Verantwortung für die Auslesung und Übermittlung der Zählerwerte liegt beim Netzbetreiber“, erklärt Andreas Lutz. „Hierfür muss mit dem Netzbetreiber ein Vertrag geschlossen werden. Die Verantwortung für die Installation und Wartung des Zählers bleibt dagegen immer beim Anlagenbetreiber. Jedoch kann dieser mit dem Netzbetreiber gegen Vergütung einen Vertrag für diese Leistung schließen.“ Sind die Zählerwerte an die GSE übermittelt, muss der Anlagenbetreiber in Rom für den eingespeisten Strom eine Rechnung stellen.

www.gse.it

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