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Bundesland Vorarlberg

Solaranlagen ohne Baugenehmigung

Das Bundesland Vorarlberg hat die Genehmigungspflicht für Photovoltaikanlagen auf oder an Gebäuden aufgehoben. Im Zuge der Anpassung der Rechtsgrundlagen an die sogenannte Seveso-III-Richtlinie der Europäischen Union hat Bregenz das Baugesetz geändert. Auch wenn die Richtlinie eigentlich zum Schutz vor Gefährdungen durch Unfälle in Industriebetrieben gilt, hat die Regierung in Vorarlberg im Paragraf 20 Absatz 2 des Anpassungsgesetzes zur Seveso-III-Richtlinie festgelegt, dass das „Anbringen von Solar- und Photovoltaikanlagen an bestehenden Bauwerken künftig bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen baubewilligungsfrei ist“, wie es der Gesetzgeber formuliert.

„Diese Maßnahme ist ein weiterer Schritt zur Vereinfachung und Entbürokratisierung der Bauvorschriften“, begründet der Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner. „Die Forcierung des Ausbaus von Solaranlagen ist ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der Energieautonomie. Mit der Genehmigungsfreistellung wird es für die Bürger wesentlich einfacher, eine Anlage zu errichten“, ergänzt Umweltlandesrat Johannes Rauch.

www.vorarlberg.at

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