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Umlagebefreiung an europäische Regeln knüpfen

In einer aktuellen Studie entwickelt das Öko-Instituts im Auftrag von Agora Energiewende einen Reformvorschlag für die Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen. Die Einschränkung würde die anderen Verbraucher erheblich entlasten.

Die Befreiung von energieintensiven Unternehmen von der EEG-Umlage sollte in Zukunft davon abhängen, ob diese Unternehmen auch die europarechtlichen Kriterien der Strompreiskompensationsregel des Emissionshandels der EU erfüllen. Die bisherige Kopplung der Privilegierung an die Höhe des jährlichen Stromverbrauchs soll hingegen ersatzlos entfallen. Das ist eine der zentralen Forderungen für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, den das Berliner Politiklabor Agora Energiewende aus einer Studie des Öko-Instituts ableitet. Von der Strompreiskompensationsregel profitieren derzeit nur wenige Branchen wie die Eisen-, Stahl-, Aluminium-, Kupfer-, Chemie- und Papierindustrie. Außerdem sollten die begünstigten Unternehmen sich künftig zu einem kleinen Teil an der Finanzierung der Energiewende beteiligen. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass für sie eine EEG-Umlage von 0,5 bis 0,6 Cent pro Kilowattstunde – etwa zehn Prozent des normalen Satzes – zumutbar ist. Denn diese Großverbraucher profitieren bereits durch die aufgrund der Energiewende stark gesunkenen Großhandelspreise deutlich stärker.

Begrenzung der Ausnahmen hat zwei Vorteile

Die Begrenzung der Ausnahmeregelung für die Zahlung der EEG-Umlage hätte gleich zwei Vorteile. Einerseits würde die EEG-Umlage für die anderen Stromkunden von derzeit 6,24 auf fünf Cent pro Kilowattstunde sinken, wie das Öko-Institut errechnete. Das würde einen Durchschnittshaushalt mit einem Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr inklusive der Mehrwertsteuereffekte um mehr als 50 Euro entlasten. Die Strommenge, die mit verringerter EEG-Umlage durch die deutschen Netze an die stromintensiven Verbraucher fließt, ist seit 2004 von 14 auf 30 Prozent im vergangenen Jahr gestiegen. Diese Verdopplung der Ausnahmen büßen die anderen Verbraucher mit einer höheren EEG-Umlage.

Europarechtskonforme Regelung

Andererseits hat die Beschränkung der Ausnahmeregelungen den Vorteil, dass sie europarechtskonform wäre. Denn die Europäische Kommission hat die immer stärkere Ausweitung der Befreiung von der EEG-Umlage moniert und im Dezember des vergangenen Jahres ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland eingeleitet, in dem es die Befreiungen der großen Stromverbraucher hinsichtlich der daraus resultierenden Wettbewerbsvorteile überprüft. Die Ausnahmen haben für die großen Stromverbraucher, die von der EEG-Umlage befreit sind, nicht nur Vorteile gegenüber deren Konkurrenten in den anderen europäischen Ländern, sondern auch gegenüber mittelständischen Unternehmen, die nicht von der Zahlung der EEG-Umlage befreit sind. „Wir benötigen eine Reform dieser Ausnahmen“, betont Patrick Graichen, Direktor von Agora Energiewende. „„Der Vorschlag zielt auf einen Ausgleich der Interessen von Energie-, Industrie- und Verbraucherseite. Die Reform der Ausnahmeregelungen muss die Wertschöpfung und Arbeitsplätze in energieintensiven und exportorientierten Industrien sichern und gleichzeitig die Fehlentwicklungen der Vergangenheit korrigieren. Zudem muss die Reform die Bedenken der EU-Kommission ausräumen, sonst stehen die Industrieausnahmen insgesamt auf dem Spiel.“ Agora Energiewende stellt den Reformvorschlag für die anstehende EEG-Novelle im Rahmen eines offenen Wettstreits um die besten Ideen für die Energiewende zur Diskussion. (Sven Ullrich)