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Solarkürzungen zum 1. April und 1. Juli

Im Vergleich zum Kabinettsbeschluss hat es kaum Korrekturen gegeben. So stehen
im Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen jetzt der 1. April sowie der 1. Juli als Beginn der erneuten Einspeisekürzungen. Die Kürzungen seien richtig, "sonst machen sich Investoren die Taschen voll", so der umweltpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Michael Kauch.

Für Dachanlagen erfolgt zum 1. April eine Absenkung, je nach Anlagengröße, auf Werte zwischen 16,5 und 19, 5 cent pro kWh. Für Freiflächenanlagen werden zum 1. Juli auf einheitlich 13,5 cent pro Kilowattstunde abgesenkt. Anschließend sollen monatliche Kürzungen der Solarstromvergütung von 0,15 ct je Kilowatt kommen.

„Freiflächenanlagen haben eine entsprechend längere Planungs- und Aufbauzeit, deshalb erfolgt die Kürzung später", so der CDU-Bundestagsabgeordnete Christian Hirte. "Wichtig ist jedoch, dass für diese Anlagen ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan mit Stichtag 1. März vorliegen muss." Diese Bedingung sei erforderlich, um eine Jahresendralley wie im Dezember zu vermeiden.

Bei einer der beiden kritischen Verordnungsermächtigungen gibt es jetzt einen Bundestagsvorbehalt. "Die Rechte des Parlamentes bleiben aber weiter eingeschränkt. Der Bundesrat bleibt entmachtet", kommentiert der Bundestagsabgeordneter Hans-Josef Fell von den Grünen. "Morgen werden wir im Umweltausschuss mit dem Bundesumweltminister auch über die EEG-Novelle diskutieren."

Der Gesetzentwurf wird am Freitag in 1. Lesung und am 30.03. in 2. und 3. Lesung im Bundestag behandelt werden. Am 21.03. wird es dann eine öffentlich Anhörung im Umweltausschuss geben. (William Vorsatz)

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