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Landwirte fahren zwei Stromleitungsmasten um: Wemag mahnt zur Vorsicht bei der Feldarbeit

Die Erntesaison läuft noch. Teilweise ist die Ernte aber auch schon eingefahren und die Landwirte bereiten die Felder für die nächste Aussaht vor. Dabei nutzen sie so viel des Ackerlandes wie möglich. Das kann vor allem dann zum Risiko werden, wenn Strommasten auf den Feldern stehen. Hier sollten die Landwirte achtsam sein. Sollten sie dennoch einen Strommast umfahren, ist es wichtig, dass sie einige Grundregeln einhalten. Darauf weist der Schweriner Netzbetreiber Wemag hin:

1. Abstand zu Strommasten halten

So sollten Landwirte grundsätzlich ausreichend Abstand zu den Strommasten halten, um eine Beschädigung durch landwirtschaftliches Gerät auszuschließen.

2. Abstand zu Stromleitungen halten

Auch zu den Leiterseilen sollten die Landwirte genügend Abstand halten. Der Abstand zwischen Landmaschine und Freileitung sollte mindestens drei Meter betragen. Schließlich stehen die Leitungen unter elektrischer Spannung, was zu einer tödlichen Gefahr werden kann, wenn die Landwirte zu nahe kommen.

3. Leitungen niemals berühren

Sollte ein Leiterseil abreißen, dürfen diese auf keinen Fall berührt werden. Auch sollten die Landwirte ausreichend Abstand halten und schnellstens die Störungsnummer des zuständigen Netzbetreibers anrufen.

4. Bei Unfall: Im Traktor sitzen bleiben!

Sollte es zu einem Unfall mit einem oder einer besonderen Gefährdung kommen, muss der Landwirt auf jeden Fall in seiner Arbeitsmaschine oder in seinem Traktor sitzen bleiben. Niemals aussteigen! Wenn es möglich ist, sollte der Traktor oder die Arbeitsmaschine aus dem Gefahrenbereich gefahren werden. Der Abstand sollte mindestens 50 Meter betragen. Danach muss die Rettungsleitstelle 112 angerufen werden.

5. Verhalten bei Gewitter

Zudem sollten alle Personen – nicht nur Landwirte – bei einem aufkommendem Gewitter den Aufenthalt in der Nähe von Freileitungen vermeiden.

6. Landwirtschaftsbetriebe müssen Mitarbeiter einweisen

Außerdem muss die Leitung des Landwirtschaftsbetriebs alle seine Mitarbeiter sowie die ihrer Dienstleister auf den eigenen Flächen entsprechend einweisen und auf die bestehenden Gefahren hinweisen.

Strommast umgefahren

Die Wemag betreibt auch das Verteilnetz in großen Teilen Mecklenburg-Vorpommerns. Die Mahnung und die Erinnerung an die Verhaltensgrundsätze für Landwirte kommt aus gegebene Anlass. Denn gleich zwei Landwirte im Netzgebiet der Wemag sind mit Strommasten kollidiert und haben diese zu Fall gebracht – mit erheblichen Auswirkungen auf die Stromversorgung der angrenzenden Regionen.

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So blieben 200 Haushalte und Gewerbebetriebe in Lübtheen und Neuhaus länger ohne Strom, nachdem eine Landmaschine bei der Bodenbearbeitung auf einem Feld gegen einen Mittelspannungsmast gefahren ist. Dabei hat sie den Mast aus der Verankerung gerissen.

600 Haushalte ohne Strom

Zwei Tage später hat die Netzleitwarte der Wemag in Schwerin einen Spannungsausfall auf einer 20-Kilovolt-Mittelspannungsleitung in der Schaltstation Carlow registriert. Die Usrsache war ein Traktor, der bei Bodenarbeiten in einen der Mittelspannungsmasten zwischen Thandorf und Schlagsdorf gefahren war. Danach blieben 600 Haushalte und Gewerbebetriebe lang ohne Strom.

Die Mitarbeiter der Wemag und ihre Dienstleister haben in beiden Fällen die Kunden innerhalb von einer Stunde wieder mit Strom versorgen können. Dazu wurde zunächst ein Notstromaggregat installiert, bis der Schaden behoben war.

Landwirte blieben unverletzt

In beiden Fällen haben die Landwirte auch richtig gehandelt: Sie sind in ihren Traktoren sitzen geblieben und haben die Störung bei der Wemag gemeldet. Es sind keine Einzelfälle. „In jedem Jahr kommt es zu einigen Unfällen, weil Traktoren oder andere Fahrzeuge unsere Strommasten oder Freileitungen berühren. Nur mit viel Glück bleiben die Fahrer unverletzt“, weiß Julian Bade, Abteilungsleiter Netzdienststellen bei Wemag Netz GmbH. (su)