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Centrotherm mit neuer Führungsspitze

Die Centrotherm Photovoltaics AG plant umfangreiche Neubesetzungen in ihrem Vorstand und im Aufsichtsrat. Der bisherige Vorstandssprecher Robert Hartung soll sein Amt niederlegen und als Nachfolger seines Vaters und Unternehmensgründers Rolf Hartung in den Aufsichtsrat wechseln, wie der Photovoltaik-Anlagenbauer mitteilte. Neben Hartung sind die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder Brigitte Zürn und Rolf Breyer als weitere Mitglieder des Kontrollgremiums vorgesehen. Ihre erneute Bestellung sei beim Amtsgericht Ulm beantragt worden.

Centrotherm befindet sich derzeit in der Sanierung in Eigenverwaltung. Um den laufenden Restrukturierungsprozess zu stützten, seien zudem weitere Veränderungen im Vorstand geplant, hieß es weiter. Neuer Sprecher des Vorstands solle der bisherige Chief Restructing Officer (CRO), Jan von Schluckmann, werden. Zudem bleibe Tobias Hoefer unverändert als Verantwortlicher für die Eigenverwaltung und Umsetzung des Restrukturierungsprogramms im Vorstand. Es sei auch beabsichtigt, Peter Augustin und Hans Autenrieth in Kürze neu als Mitglieder in den Vorstand zu berufen. Augustin war zuletzt Generalbevollmächtigter von Centrotherm und Vorstandschef der Tochtergesellschaften Centrotherm Thermal Solutions sowie Centrotherm Cell & Module. Er solle nun Verantwortung für den Ausbau des Kerngeschäfts Solarzellen und Solarmodule übernehmen, teilte das Photovoltaik-Unternehmen weiter mit. Darüber hinaus solle sich Augustin um die weitere Diversifizierung im Bereich Halbleiter und Mikroelektronik kümmern. Audenrieth war bis zum 18. Juni bereits Mitglied des Vorstands und soll nun wieder die Verantwortung für Vertrieb und Marketing übernehmen, wie es weiter hieß. Der bisherige Technologievorstand Peter Fath werde im Zuge des Sanierungsprozesses aus dem Gremium ausscheiden. Allerdings solle er Centrotherm in anderer Funktion verbunden bleiben und die Aktivitäten des Photovoltaik-Unternehmens in der MENA-Region unterstützen.

Centrotherm befindet sich seit Mitte Juli im Schutzschirmverfahren. Bis zum 12. Oktober muss der Photovoltaik-Anlagenbauer nun sein Sanierungs- und Zukunftskonzept beim Amtsgericht Ulm zur Prüfung einreichen. Es muss anschließend von den Gläubigern angenommen und vom Gericht bestätigt werden. (Sandra Enkhardt)