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Spanien: Photovoltaikverband prüft rechtliche Schritte

Der spanische Photovoltaikverband UNEF will rechtliche Schritte gegen die rückwirkende Abschaffung der Einspeisevergütung einleiten. Die von der Regierung Mitte Juli veranlassten Kürzungen der Einspeisevergütungen stoßen auf heftigen Widerstand der Branchenverbände.

Gegen die per Königlichem Dekret 9/13 in Spanien verfügte rückwirkende Abschaffung der Einspeisevergütung für erneuerbare Energien regt sich Widerstand. So will der spanische Photovoltaikverband UNEF rechtliche Schritte dagegen einleiten. Unterstützung bekommt die UNEF dabei von weiteren Verbänden, die die neue Finanzierungsmethode heftig kritisieren. „Die neuen Maßnahmen für den Stromsektor greifen rückwirkend stark ein und verletzen die Rechtssicherheit der Nation“, befürchten die Verbände. „Das wird viele Anleger in den Bankrott führen, insbesondere Familien, die Ihre Kreditraten nicht bezahlen können und ihre Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien an die Banken abtreten müssen.“

Unter dem Steuersatz

Mitte Juli hatte die spanische Regierung die bisherigen Einspeisevergütungen außer Kraft gesetzt. Statt dessen sollen die Anlagenbetreiber ihren Strom selbst verkaufen. Um die Anlagen weiterhin rentabel betreiben zu können, bekommen sie Zuschüsse zum Stromabnahmepreis und eine Investitionszulage. Dadurch sinken die Renditen für Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energien auf 7,5 Prozent, rechnet die UNEF vor. Die Verbände in Spanien bezeichnen diese Finanzierungsmethode deshalb als „verkappte Enteignung“. Denn sowohl die UNEF als auch die Nationale Photovoltaikvereinigung ANPIER, der Erneuerbare-Energien-Verband APPA und der Verband der CSP-Branche Protermosolar kritisieren, dass die „angemessene Rendite“ von 7,5 % bei Erneuerbare-Energien-Projekten wesentlich unter dem Steuersatz liege und die Maßnahme das finanzielle Risiko erhöhe. Schließlich gehen die Verbände davon aus, dass die Einnahmen für die Anlagenbetreiber um etwa 15 Prozent sinken werden. Zusammen mit den schon vorher beschlossenen Kürzungen sinkt die Rendite, mit der die Anlagenbetreiber beim Bau planen konnten, insgesamt um 40 Prozent. Auf heftige Kritik stößt dabei vor allem, dass die neuen Regelungen beschlossen wurden, ohne dass die Branchenverbände dazu befragt wurden. „Mit den Bestimmungen des Königlichen Dekrets 9/13 werden die bisherigen Bestimmungen zur Förderung der erneuerbaren Energien radikal ersetzt durch ein Vergütungsschema, dass eine angemessene Rendite auf der Basis von unbekannten Parametern gewährleisten soll und wie von der Regierung selbst berechnet, die Einnahmen der Anlagenbetreiber um 1,3 Milliarden Euro verringern werden“, betont die UNEF.

Bisher gelten noch alte Regelungen

Bis zum Inkrafttreten der Gesetze zur Durchführung des Dekrets werden die bisherigen Vergütungen zunächst weiter gezahlt. Sollten die Regelungen so verabschiedet werden, droht den Anlagenbetreibern aber die Rückzahlung der zu viel bezahlten Gelder. Die UNEF rechnet damit, dass das neue Gesetz Ende September oder Anfang Oktober 2013 verabschiedet wird. (Sven Ullrich)