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Bundesrat winkt neues Smart-Meter-Gesetz durch

Der Ausbau von intelligenten Zählern geht in die Beschleunigung. Denn der Bundesrat hat das vom Bundestag schon beschlossene Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende bestätigt. Ziel ist es, unbürokratisch und schneller intelligenter Strommessgeräte zu installieren. So soll der auch der Ausbau eines intelligenten Stromnetzes gelingen.

Bis 2030 Ausbau schaffen

Das Gesetz legt einen neuen Ausbaupfad für die Smart Meter fest. So sollen 95 Prozent aller Stromkunden mit einem Jahresverbrauch mit mehr als 100.000 Kilowattstunden oder einer installierten Solarleistung von mehr als 25 Kilowatt bis 2030 mit einem Smart Meter ausgestattet sein. Start soll spätestens 2028 sein. Auch alle anderen Verbraucher und Stromerzeuger sollen schon ab 2025 mit Smart Metern ausgestattet werden. Auch hier ist das Ziel, 95 Prozent der Messstellen bis 2030 zu digitalisieren.

Kosten neu verteilt

Auch die Kosten werden neu verteilt. So werden in Paragraph 30 die konkreten Summen festgelegt, die ein intelligentes Messsystem kosten darf. Außerdem ist hier auch festgeschrieben, welchen Anteil der Netzbetreiber übernehmen muss und welchen Anteil der Stromverbraucher oder Stromproduzent zahlt. So müssen Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden pro Jahr maximal 20 Euro für den Zähler berappen. Insgesamt dürfen die Kosten 100 Euro jährlich nicht überschreiten, von denen dann 80 Euro der Netzbetreiber übernehmen muss.

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Die gleiche Aufteilung der Anteile gilt auch für Betreiber von kleinen Solaranlagen zwischen sieben und 15 Kilowatt Leistung. Für größere Verbraucher und Anlagenbetreiber gelten wiederum andere Summen.

Keine Marktanalysen mehr nötig

Eine entscheidende Änderung im Vergleich zur bisherigen Regelung ist aber, dass die Vorgabe entfällt, dass es mindestens drei verschiedene Anbieter von zertifizierten Messgeräten am Markt geben muss, bevor die Einbaupflicht überhaupt greift. Dieser Passus ist gestrichen. Außerdem muss jeder Stromverbraucher ab 2025 die Möglichkeit haben, mit einem variablen Strompreistarif zu nutzen, wenn der gehandelte Strom preiswert und von erneuerbaren Energien bereitgestellt ist. Dies diene der Stabilisation des Marktes und der Stromnetze und würde einen weiteren Schritt in der Energiewende bedeuten.

Virtueller Summenzähler erlaubt

Zudem hat der Bundesrat noch Verbesserungen für den Einbau von Smart Metern in Mehrfamilienhäuser in das Gesetz hineinverhandelt. So können in Zukunft auch virtuelle Summenzählermodelle aufgebaut werden, wenn alle Messstellen mit einem Smart Meter ausgestattet sind. Dies könnte eine Steilvorlage für Mieterstromprojekte sein. Denn dann entfallen die aufwändigen physischen Summenzähler, die die Projekte unnötig verteuert haben.

Zudem ist der Wechsel in oder aus einem Mieterstromprojekt einfacher möglich und es entfällt dann auch der Aufwand für den Netzbetreiber, die Nichtteilnehmer aus dem Gesamtverbrauch herauszubilanzieren. „Die Gleichstellung von virtuellen und physischen Summenzählern war aus unserer Sicht mehr als überfällig und wir begrüßen die Zustimmung des Bundesrats. Dadurch wird der Weg frei für einen flächendeckenden Einsatz dieses Messkonzepts und letztendlich die Energiewende in Immobilien mit mehreren Mietern wirkungsvoll beschleunigt“, sagt Frederik Pfisterer, Geschäftsführer von Solarize Energy Solutions, einem Entwickler von Mieterstromkonzepten mit Sitz in Stuttgart. (su)