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Schweiz diskutiert Tarifsenkungen

Die Bundesregierung der Schweiz will die Dauer der Zahlung von Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien herabsetzen. Gleichzeitig hat sie vor, die Tarife für Solarstrom massiv zu kürzen.

Die Schweizerischen Bundesregierung will das Energiegesetz novellieren und dabei die Einspeisetarife für erneuerbare Energien verändern. Geht es nach dem Willen der Regierung soll die kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) vor allem für Solarstrom massiv gekürzt werden. Die KEV deckt die Differenz zwischen Produktion und Marktpreis. Sie beträgt derzeit je nach Anlagengröße und Art der Anlage zwischen 19,9 und 39,4 Rappen – umgerechnet zwischen 16,1 und 31,9 Eurocent – pro Kilowattstunde. Sie garantiert den Anlagenbetreibern einen Preis, der ihren Produktionskosten entspricht. Die KEV wird aus einem Fonds bezahlt, in den die Stromkunden pro verbrauchte Kilowattstunde einen bestimmten Betrag einzahlen. Dabei beträgt die Vergütungsdauer je nach Technologie 20 bis 25 Jahre. Diese Zeitdauer will die Bundesversammlung auf 15 Jahre beschränken. Während andere Technologien eine entsprechend höhere Einspeisevergütung bekommen, soll die Förderung von Solarstrom um 35 bis 40 Prozent abgesenkt werden. Außerdem ist das Parlament bestrebt, die Kategorie der integrierten Anlagen abzuschaffen, für die es bisher eine höhere Einspeisevergütung gab. Damit sinkt die Förderung der gebäudeintegrierten Photovoltaik sogar um die Hälfte des bisherigen Betrags.

Solarstrom in der Schweiz wird unwirtschaftlich

Damit wären Solarstromanlagen in der Schweiz unwirtschaftlich, wenn sie auf die Einspeisevergütung angewiesen sind. Denn der Schweizerische Branchenverband Swissolar hat ausgerechnet, dass es einer 22 jährigen Förderdauer bedarf, wenn das Parlament die Einspeisevergütung auf das geplante Niveau herunterfahren würde. Gezahlt wird die Förderung aber nur 15 Jahre. Mit kostendeckender Einspeisevergütung hat das nichts mehr zu tun. „Somit wird Artikel 7a Absatz 2 des Energiegesetzes klar missachtet“, kritisiert Swissolar. Schließlich legt das Energiegesetz fest, dass der Bundesrat die Dauer der kostendeckenden Vergütung unter Berücksichtigung der Amortisation festlegen muss.

Vorschlag enthält auch positive Elemente

Allerdings verwirft Swissolar den Vorstoß nicht in Bausch und Bogen. Vor allem die geplante Abschaffung der Fortschrittsmeldung für Photovoltaikprojekte im Bau und der Wegfall der jährlichen automatischen Degression stoßen beim Branchenverband in Zürich auf Wohlwollen. Swissolar begrüßt auch den Plan, dass für Anlagen, die vor dem Inkrafttreten der neuen Tarife in Betrieb gehen oder bereits einen positiven KEV-Bescheid haben, die alten Regelungen gelten.
Da es sich bisher noch um eine Anhörung handelt und keinen Gesetzesbeschluss, hat der Branchenverband noch die Möglichkeit, den zuständigen Stellen klar zu machen, „dass diese exzessiven Tarifsenkungen der Solarbranche massiven Schaden zufügen würden“, erklärt Swissolar. „Wir werden eine Offenlegung der Berechnungsgrundlagen verlangen“, betont der Branchenverband mit Blick auf das weitere Vorgehen gegen die Gesetzesnovelle. (Sven Ullrich)