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Auf dem Weg zum CO2-Preis bei Wärme und Verkehr

Im Klimaschutzprogramm der Koalition wurde er angekündigt. Nun hat das Bundeskabinett die Eckpunkte verabschiedet, wie er ausgestaltet werden soll. Bis Ende des Jahres soll es einen Gesetzentwurf zum nationalen Emissionshandel geben.

Die Bundesregierung will ab 2021 eine CO2-Bepreisung für Wärme und Verkehr einführen. Damit  erhält der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren einen Preis. Das Bundeskabinett hat jetzt Eckpunkte zur Ausgestaltung des nationalen Emissionshandels beschlossen.

Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln, müssen ab 2021 dafür einen CO2-Preis bezahlen. Sie werden verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den ihre Produkte verursachen, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Das geschieht über den neuen nationalen Emissionshandel.

Gesetzentwurf soll bis Ende 2019 vorliegen

Die vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte konkretisieren, wie das nationale Emissionshandelssystem (EHS) ausgestaltet werden soll. Den entsprechenden Gesetzentwurf will die Bundesregierung bis Ende des Jahres vorlegen.

Ab 2021 gilt für fünf Jahre ein Festpreis: Er startet mit zehn Euro pro Tonne CO2 und steigt bis zum Jahr 2025 auf 35 Euro pro Tonne. Die Bundesregierung setzt auf einen moderaten Einstieg, um zu hohe finanzielle Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu verhindern. Sie können so mittelfristig auf künftige Preisentwicklungen reagieren, klimaschonende Produkte kaufen oder in solche Anlagen investieren. Ein verlässlicher Preispfad gibt ihnen größtmögliche Planungssicherheit.

Gesamtmenge an Zertifikaten begrenzt, Preisobergrenze definiert

Nach der fünfjährigen Einführungsphase müssen die Verschmutzungsrechte ab dem Jahr 2026 per Auktion ersteigert werden. Die Gesamtmenge der Zertifikate für den CO2-Ausstoß wird entsprechend den Klimazielen begrenzt. Der Preis bildet sich dann am Markt, je nach Angebot und Nachfrage. Er soll mindestens 35 Euro pro Tonne CO2 und höchstens 60 Euro pro Tonne CO2 betragen.

Zusätzliche Einnahmen kommen Bürgern zu Gute

Die Bundesregierung wird die zusätzlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in die Maßnahmen des Klimaschutzprogramms investieren – etwa für einen klimafreundlichen Verkehr und energieeffiziente Gebäude. Sie wird zudem einen Teil als Entlastung für höhere Kosten an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben.

Seit der Ankündigung des nationalen Emissionshandels und des Einstiegspreises hagelt es Kritik an dieser Maßnahme. Hauptkritikpunkt: Der Preis sei zu niedrig, um Lenkungswirkung zu entfalten. Eine spürbare Senkung der Treibhausgasemissionen werde damit nicht erreicht. (PF)

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