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AKTUELLE MELDUNGEN

50,2 Hertz: Schweizer Anlagenbetreiber müssen nachrüsten

In Zukunft dürfen sich Solaranlagen in der Schweiz mit einer Leistung von mehr als 30 Kilowatt bei Überfrequenzen nicht mehr unkontrolliert vom Netz trennen. Die Elcom startet ein entsprechendes Nachrüstprogramm.

Die Schweizer Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von über 30 Kilowatt müssen Komponenten nachrüsten, damit sich ihre Generatoren nicht mehr bei Überfrequenzen im Netz abschalten. Das hat die zuständige Regulierungsbehörde im Elektrizitätsbereich Elcom mitgeteilt. Sie begründet dden Schritt damit, dass zu viel Anlagenleistung vom Netz geht, wenn die Frequenz über 50,2 Hertz ansteigt.

Große Wirkung mit wenig Aufwand

In der ersten Runde der Umrüstung waren nur Generatoren mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt betroffen. Denn hier konnte mit verhältnismäßig geringem Aufwand viel Anlagenleistung fit für die Netzstützung bei Überfrequenzen gemacht werden. Im Zuge dieser Umrüstung wurden zudem Daten erhoben, die eine Abschätzung zulassen, ob der noch verbleibende Bestand kleinerer Generatoren ebenfalls nachgerüstet werden muss.

Netzbetreiber schreiben Anlagenbestitzer an

Die Rückmeldungen der Verteilnetzbetreiber haben gezeigt, dass in der Schweiz nach der Umrüstung der größeren Anlagen noch 347 Megawatt Anlagenleistung unkontrolliert am Netz sind. Die Elcom will mit Blick auf die Netzstabilität diese Anlagenleistung auf 200 Megawatt begrenzen. Deshalb werden in den nächsten Monaten die Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von mehr als 30 Kilowatt, die ab 2011 in Betrieb gegangen sind, von ihrem Netzbetreiber ein Schreiben erhalten. Darin wird erklärt, wie das weitere Verfahren zur Nachrüstung ihrer Anlage abläuft. (su)

Zum weiterlesen:
50,2 Hertz in der Schweiz: Anlagenbetreiber müssen nachrüsten (Regelungen für Betreiber von größeren Anlagen)

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