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Sachsenkredit für Solar und Speicher

In dem Programmteil der Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher (FRL EEuS/2023, Teil A) stehen insgesamt 13,6 Millionen Euro zur Verfügung. Das Förderprogramm bietet Darlehen für Investitionen ab 35.000 Euro und bis zu fünf Millionen Euro an. Diese können mit Tilgungszuschüssen von grundsätzlich zehn und bis zu 20 Prozent für Stromspeicher unterstützt werden.

Was wird im Detail gefördert?

Das Geld stammt aus dem Klimafonds Sachsen, den der Landtag im Zuge des aktuellen Doppelhaushalts aufgestockt hatte. Er wird vom Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft verwaltet. Im Einzelnen werden Investitionen in die Errichtung sowie die Erweiterung von Photovoltaikanlagen mit installierter Bruttoleistung über 30 Kilowatt an oder auf Gebäuden oder offenen Parkplätzen, dezentralen Stromspeichern gefördert. Unter die Förderung fallen auch elektrisch betriebene Geothermie-Wärmepumpen sowie Wärme- und Kältespeicher.

Wer darf einen Antrag stellen?

Förderberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Freiberufler, Kommunen sowie andere juristische Personen des öffentlichen oder des Privatrechts. Die finanziellen Konditionen des Förderprogramms bieten eine flexible Gestaltung. Darunter eine Sollzinsbindungsfrist von bis zu zehn Jahren, Laufzeiten von fünf bis 20 Jahren (davon maximal zwei Jahre tilgungsfrei) und einen Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent für Stromspeicher beziehungsweise für alle übrigen Fördergegenstände bis zu zehn Prozent der förderfähigen Ausgaben.


Der Tilgungszuschuss ist demnach auf maximal 50.000 Euro pro Jahr – unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge – begrenzt. Die Beantragung erfolgt grundsätzlich über die angebundenen Hausbanken. Weitere Details stehen unter https://www.sab.sachsen.de/sk-eus. (nhp)

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