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FDP spricht von tragfähigem Kompromiss

Die Verabschiedung der Photovoltaik-Kürzungspläne durch das Bundeskabinett hat die FDP begrüßt. Damit werde das gemeinsame Anliegen der Koalition vorangetrieben, die Überförderung der Photovoltaik angesichts der drastisch gefallenen Preise für Solaranlagen zu beenden, erklärte Michael Kauch, umweltpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. „Es muss Schluss damit sein, dass Anleger Traumrenditen zu Lasten der Verbraucher erzielen“, sagte er. Der Solar-Kompromiss gefährde das Wachstum der Solarenergie nicht. „Denn wir senken zwar die Vergütungen ab, erhöhen aber das Ausbauziel für Solarstrom“, so Kauch weiter. Er betonte erneut, die von den Liberalen erreichten Nachbesserungen. So gebe der geänderte Anpassungsmechanismus für 2011 der Solarbranche mehr Planungssicherheit. Zudem sei es der Verdienst der FDP, das ein ausreichender Vertrauensschutz für Handwerker, Projektentwickler und Anlagen-Käufern nun in der Gesetzesvorlage verankert seien. „So wird die Gefahr verlorener Investitionen sehr begrenzt“, erklärte Kauch.
Die Einigung bei der künftigen Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen bezeichnete er als „klassischen Kompromiss“. Dass Anlagen auf Ackerflächen künftig nicht mehr gefördert würden, sei auf Druck der Union beschlossen worden. Dennoch sei ein Ausgleich damit geschaffen worden, dass die Vergütung für Freilandanlagen auf Konversionsflächen nur um elf Prozent werde, sagte Kauch.

Heftige Kritik vom Verband

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat die Gesetzesvorlage hingegen heftig kritisiert. „Ausmaß und Geschwindigkeit der Förderkürzungen bedrohen die Existenz großer Teile der deutschen Photovoltaik-Industrie“, sagt  Verbandspräsident Günther Cramer. Der Verband fordert daher, dass die Gesetznovelle im parlamentarischen Prozess dringend nochmal nachgebessert werden müsse. Die Höhe der zusätzlichen Kürzungen müsse halbiert werden.
Das Bundeskabinett hatte am Morgen die Formulierungshilfe von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) verabschiedet. Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass zum 1. Juli die Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Dachanlagen zusätzlich um 16 Prozent und für Freiflächensysteme allgemein um 15 Prozent und auf Konversionsflächen um elf Prozent gesenkt werden sollen. Sie wird jetzt ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht. (Sandra Enkhardt)