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Rechtspflege

Auf beiden Seiten des Tisches: Gutachter & KI

Was sich in der gerichtlichen Praxis schon heute verschiebt, zeigt der Blick in den Verhandlungssaal: Die Verhandlung läuft seit zwei Stunden. Der Anwalt der Gegenseite stellt eine Fachfrage zum Gutachten, präzise und kundig in einem Randthema des Gewerks, dass nicht nur der Sachverständige stutzt. Er antwortet knapp.

Eine zweite Frage folgt in derselben Tiefe, dann eine weitere. Es ist offensichtlich: Der Anwalt hat seine Befragung mit KI vorbereitet, anders ist die Detailschärfe nicht erklärbar. Offensichtlich ist auch: Ohne KI haben Sachverständige kaum noch eine Chance. Denn die künstliche Intelligenz sitzt längst auf beiden Seiten des Tisches.

Versicherer als Vorhut

Die Versicherer sind den Sachverständigen einige Jahre voraus. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft beschreibt in seinem Dossier „Künstliche Intelligenz“ vom März 2026 den Stand nüchtern: KI sei aus dem Tagesgeschäft kaum mehr wegzudenken. Einfache Kfz-Schäden bewertet und reguliert KI heute vollautomatisch, in Minuten statt Tagen. Sie analysiert Fotos, gleicht sie mit Schäden ab, die in Datenbanken stehen, und schlägt Erstattungsbeträge vor.

Bei der Allianz arbeitet seit 2024 ein Insurance Copilot für Kfz-Schäden in Österreich, inzwischen auch für Sachschäden. „Insurance Copilot ist wie ein zusätzlicher Kollege in der Schadenabteilung“, erläutert Ali Riza Savas Saral, Head of Insurance Automation bei Allianz Technology.

Was für Kfz-Schäden bereits Standard ist, wird in der Sach- und Gebäudeversicherung folgen. Die Sachverständigen, die bislang den Großteil mittelschwerer Versicherungsschäden bearbeiten, bekommen damit zwei Auftraggeber: den Versicherer und die KI des Versicherers.

Vorsicht ist geboten

Wer mit der Schadens-KI von Versicherern mithalten will, nutzt KI selbst. Aber Vorsicht! Die Textvorschläge moderner Sprachmodelle sind inzwischen so flüssig formuliert, dass die Versuchung wächst, sie weitgehend unverändert ins Gutachten zu übernehmen. Genau hier zieht das Sachverständigenrecht eine klare und harte Linie.

Wer als Sachverständiger KI nutzt, wird bald selbst zum Betreiber von Hochrisiko-KI. Denn ab Dezember 2027 aktiviert die EU-KI-Verordnung ihre Hochrisiko-Pflichten. Die Tätigkeit von Sachverständigen für die Rechtspflege fällt in den Anhang III der Verordnung. Er fordert die Protokollierung der Systemnutzung, menschliche Aufsicht, Risikomanagement und Transparenz gegenüber dem Gericht.

Geblieben sind zwei Pflichten: die Transparenzpflichten nach Artikel 50, in Kraft seit 2. August 2026, und die KI-Kompetenz nach Artikel 4, die seit Februar 2025 gilt. Wer KI in Gutachten nutzt, sollte Schulungen und Nutzung schriftlich dokumentieren.

Beschluss des LG Darmstadt

Schon heute gelten bestimmte Maßstäbe. Das Landgericht Darmstadt senkte mit Beschluss vom 10. November 2025 (Az.: 19 O 527/16) die Vergütung eines Sachverständigen auf null Euro. Ein Grund: Der Sachverständige hatte KI-generierte Inhalte in sein Gutachten übernommen, ohne den Einsatz offenzulegen. Die Kammer hielt fest, dass ein Sachverständiger seine persönliche geistige Leistung schuldet.

Das heißt: KI darf zuarbeiten, sie darf aber weder als Autor noch als Bewerter auftreten. Die Pflicht zur Offenlegung gilt unmittelbar und nicht erst ab Dezember 2027. Zudem regeln die Paragrafen 404a und 407a Abs. 3 der ZPO bereits persönliche Befassung und Transparenz.

In der Praxis verändert KI nicht das, was im Gutachten steht, sondern das Netz, das ein Sachverständiger zur Erstellung nutzen kann. KI durchsucht Regelwerke in Randthemen und spürt Dokumentationen von Herstellern auf. Sie wertet Bilddaten aus, auch von Drohnen über Aufdachanlagen oder Solarparks, etwa zur Identifikation von Hagelschäden oder Verschattung. Sie identifiziert Auffälligkeiten in den Betriebsdaten der Wechselrichter und simuliert kontradiktorische Anwaltsfragen vorm Termin. Alles in Minuten statt Stunden.

Was KI ausdrücklich nicht tut: Sie entscheidet und bewertet nicht. Die fachliche Würdigung, die Beweisaufnahme, die Schlussfolgerung bleiben Aufgabe der menschlichen Sachverständigen. Genau diese Trennlinie ziehen auch die Versicherer in ihren eigenen Anwendungen. Allianz verwendet dafür den Begriff „Human in the Loop“. Bei einem Lichtbogen am Wechselrichter etwa stellt ein KI-Agent in wenigen Minuten alle einschlägigen Dokumente des Herstellers und technischen Regelwerke zusammen.

Im Privatgutachten lockerer

Die Brandursache festzustellen, ist Sache des Experten. Das gilt auch für KI-Werkzeuge wie Sava, die für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige entwickelt wurden. Sie recherchieren, strukturieren und schlagen Textbausteine vor. Angesichts der hohen Qualität lauert hier die Versuchung, von der eingangs die Rede war. Die fachliche Bewertung trifft der Sachverständige, die Verantwortung trägt er ebenso. Beides bleibt unter keinen Umständen delegierbar.

Im Privatgutachten gelten andere Maßstäbe. Paragraf 407a ZPO greift hier nicht, und die Einstufung nach Anhang III setzt den Bezug zur Rechtspflege voraus. Aber: Ein Privatgutachten kann immer in einen Streitfall einfließen.

Aus einer Kundenanfrage mit beigefügten Anlagendokumenten oder Mess­protokollen erstellt die KI in Minuten einen versandfertigen Angebotsentwurf samt Prüfplan und Checkliste für den Ortstermin. Aus Notizen und Sprachmemos entsteht später eine strukturierte Dokumentation des Termins mit Mess­tabellen und Textbausteinen. Beides verkürzt die Bearbeitungszeit, ohne die fachliche Verantwortung zu verlagern.

Erfahrungen aus der Praxis

Erste Erfahrungen aus dem SHK-Handwerk liegen dem Autor vor. Ein Sachverständiger berichtet nach einem Workshop zu strukturierter Gutachtenerstellung: „So präzise habe ich vorher kein Gutachten geschrieben wie jetzt am Wochenende.“ Ein anderer Kollege bestätigt nach der ersten KI-gestützten Auswertung eines Serviceprotokolls vom Ortstermin: „Die Auswertung ist phänomenal.“

Beide Aussagen verdeutlichen: Wer KI als Strukturhilfe nutzt, kommt sauberer und schneller durch komplexe Sachverhalte. Beides wird über die Konkurrenzfähigkeit gegenüber Versicherer-KI und Anwalts-KI entscheiden. Für PV-Sachverständige, die Lichtbogen an Wechselrichtern oder Hagelschäden in Solarparks bearbeiten, gilt dieselbe Logik.

Drei Fronten, ein Werkzeug

Die Versicherer sind bei der Bewertung von Schäden ein bis zwei Jahre voraus. Sicherlich werden sie die Kosten für Sachverständige reduzieren wollen. Anwälte nutzen KI bereits zur Vorbereitung der Schriftsätze und Gerichtstermine.

Privatleute wollen ihr Ziel mit kostenloser Analyse durch Chat GPT schneller erreichen, anstatt mit der Beauftragung eines Experten. Sachverständige, die in dieser Konstellation ohne KI antreten, können dem Verlust an Aufträgen und Kompetenzvorsprung kaum etwas entgegensetzen. Wer mithält, dokumentiert seine KI-Nutzung, behält die fachliche Verantwortung und nutzt KI als das, was sie ist: ein umfassendes Werkzeug. Sie sichert Kompetenz und Einnahmen.

Foto: Weise

Foto: Weise

Der Autor

Torsten Weise
ist Diplom-Informatiker und Geschäftsführer der Weise ­Verlagsberatung in Berlin. Er ist Gründer von Sava, einer KI-Plattform für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der Gebäudetechnik.

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