Die Richter stellten klar: Senec ist verpflichtet, für volle Speicherkapazität, Sicherheit und Zuverlässigkeit zu sorgen. Seit 2022 fährt die EnBW-Tochter etliche tausend Speicher mit begrenzter Kapazität, weil es in einige Fällen zu Bränden oder Verpuffungen kam.
Mehr als 300 Klagen
Allein die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat mehr als 300 Klagen gegen Senec vor Gerichten vertreten. Denn etliche Kunden warten noch immer darauf, dass die Speicher wieder mit voller Leistung und Kapazität verfügbar sind. Der angekündigte Austausch der Geräte der älteren Generation zieht sich hin.
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Pauschale Entschädigung reicht nicht
Zwar entschädigt Senec seine Kundinnen und Kunden mit Pauschalbeträgen. Dass der Anspruch der Kunden auf einsatzbereite Geräte damit nicht erlischt, hat das Landgericht in Ravensburg einmal mehr bestätigt. Gemäß der Garantiebedingungen ist der Hersteller verpflichtet, die Speicher wieder vollständig funktionsfähig zu machen: entweder durch Reparatur oder Austausch.
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Der von Senec angebotene Austausch ist damit keine Kulanzlösung, sondern Recht der Kunden und bindend. Denn die Drosselung der Stromspeicher stuften die Richter als erheblichen Sachmangel ein. Wenn Senec die Kapazität der Speicher per Fernsteuerung auf 70 Prozent drosselt, um eventuellen Bränden vorzubeugen, entsprechen die Geräte nicht mehr dem vertraglich geschuldeten Zustand.
Händler haften gleichfalls
Eine solche Drosselung – auch wenn aus Gründen der Sicherheit gerechtfertigt - ist kein geringfügiger Mangel, sondern beeinträchtigt die Nutzung des Stromspeichers erheblich. Viele Speicher wurden über Händler gekauft.
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Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist ohne Nachbesserungsfrist möglich, wenn der Händler keine Einflussmöglichkeit auf die Drosselung hat. Händler haften auch dann, wenn die Drosselung vom Hersteller vorgenommen wird.
Ausgewählte Urteile zu Senec-Speichern
Landgericht Ravensburg: 9. Mai 2025, Az.: 2 O 187/24
Landgericht Bückeburg: 23. Mai 2025, Az.: 2 O 205/24
Landgericht Koblenz: 10. April 2025, Az.: 9 O 200/24
Landgericht Heidelberg: 2. April 2025, Az.: 3 O 174/24
Landgericht Stade: 31. März 2025, Az.: 2 O 67/24
Landgericht Rottweil: 30. Januar 2025, Az.: 2 O 88/24
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