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Alle Artikel zum Thema Flugdrohne

DJI Europe

Flugdrohne mit Kamera

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Der Anbieter DJI stellt seine kommerzielle Drohnenplattform vor: die Matrice 300 RTK (M300 RTK) sowie die hybride Multi-Sensorkameraserie Zenmuse H20. Die M300 RTK verbindet moderne Flugeigenschaften, erweiterte KI-Funktionen, ein Sechs-Richtungs-Erkennungs- und ein Positioniersystem und verfügt...

Einsatz einer Drohne am Solarpark.
EMPFEHLUNG FÜR ABONNENTEN

Konsolidierung bei den Anbietern von Wechselrichtern und Einsatz von Flugdrohnen

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Griff ins Schatzkästchen: Lesen Sie vertiefende Fachberichte und aktuelle Einschätzungen zur Marktentwicklung. Diese Themen empfiehlt Ihnen die Redaktion:


Will der Photovoltaikhandwerker Inspektionen nit Flugdrohnen anbieten, muss er nachweisen, dass er so ein Gerät auch fliegen kann und sich mit den Regeln auskennt.

Nicht ohne Fleppe

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Flugdrohnen — Seit Oktober 2017 muss jeder Pilot eines Flugroboters nachweisen, dass er solch ein Gerät fliegen kann. Das gilt ebenso für Handwerker, die Anlagen mittels Kopter inspizieren wollen. Sven Ullrich

Solche kleinen Käfer können Kameras für Fotos, Videos oder Wärmebilder tragen.
TIPPS

Flugdrohnen (1): Gesetzliche Vorschriften beachten

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Sogenannte Flugdrohnen sind ferngesteuerte Luftfahrzeuge. Eine Drohne kann im Sinne des Luftverkehrsrecht ein Flugmodell oder unbemanntes Luftfahrtsystem sein. Wird sie beispielsweise zur Inspektion von Solargeneratoren – auf dem Dach oder dem Freiland – eingesetzt, geht es um eine gewerbliche Nutzung.

Drohne zur Insepktion von Photovoltaikanlagen - auf der Intersolar immer ein Renner.

Flugdrohnen (2): Die Regelungen für die Photovoltaik im Überblick

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Sind die Voraussetzungen aus der Verordnung nicht erfüllt, dürfen die Drohnen nicht starten. Ausnahmen vom Betriebsverbot sind aber möglich. So können die Behörden Flüge zulassen, wenn sie keine Gefahr für den Luftverkehr und öffentliche Sicherheit darstellen.

Bundesverkehrsministerium

Neue Vorschriften für Flugdrohnen

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Amtsdeutsch handelt es sich um die neue „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“. Sie wurde vor wenigen Tagen vom Bundeskabinett in Berlin erlassen. Die neue Vorschrift regelt beispielsweise Flugverbote für sensible Areale, Kennzeichnungspflichten und zusätzliche...

Drohne zur Insepktion von Photovoltaikanlagen - auf der Intersolar immer ein Renner.

Flugdrohnen (2): Die Regelungen im Überblick

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Sind die Voraussetzungen aus der neuen Verordnung nicht erfüllt, dürfen die Drohnen nicht starten. Ausnahmen vom Betriebsverbot sollen aber möglich sein. So können die Behörden Flüge zulassen, wenn sie keine Gefahr für den Luftverkehr und öffentliche Sicherheit darstellen.

Solche kleinen Käfer können Kameras für Fotos, Videos oder Wärmebilder tragen.
AKTUELLE MELDUNGEN

Flugdrohnen (1): Bundeskabinett erlässt neue Vorschriften

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Sogenannte Flugdrohnen sind ferngesteuerte Luftfahrzeuge. Eine Drohne kann im Sinne des Luftverkehrsrecht ein Flugmodell oder unbemanntes Luftfahrtsystem sein. Wird sie beispielsweise zur Inspektion von Solargeneratoren – auf dem Dach oder dem Freiland – eingesetzt, geht es um eine gewerbliche Nutzung.