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Weniger Bürokratie für Speicher

Kurz vor Jahresende kam die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes durch den Bundestag. Damit stehen ab kommendem Jahr wichtige Neuheiten ins Haus, die sich positiv für die Energiewende auswirken dürften. Zwar blieben etliche Wünsche der Solarbranche und der Anbieter von Speichersystemen (vorerst) unberücksichtigt.

Aber wichtige Schritte wurden getan. Der Zubau von Speichern im Marktsegment der Großanlagen dürfte mehr Solarleistung in die Fläche und ans Netz bringen. „Wir wollen jeden Solarpark mit einer Batterie ausstatten, falls nicht gewichtige Gründe dagegenstehen“, stellt beispielsweise Armin Wauschkuhn in Aussicht, Geschäftsführer der Batteriesparte von EnBW. „Großspeicher lassen sich relativ schnell errichten.“ Allein 2025 hatte EnBW eine Pipeline für Speicherprojekte mit insgesamt 200 Megawattstunden.

Vielfältige Geschäftsmodelle

Speichersysteme an Solarparks erlauben vielfältige Geschäftsmodelle beziehungsweise sichern bekannte Erlösmodelle wie Power Purchase Agreements (PPA) ökonomisch ab. Sie waren unter Druck geraten, weil die Phasen negativer Strompreise an der Energiebörse EEX in Leipzig zunehmen.

Was negativ klingt, ist zunächst ein großartiger Erfolg der Solarbranche. An sonnenreichen Tagen wird in Deutschland so viel Sonnenstrom eingespeist, dass das Preismodell der fossilen Erzeuger zusammenbricht. Allerdings geraten dadurch auch die in den PPA vereinbarten Preise unter Druck. Optimierte Speichersysteme könnten den Energiehandel glätten und die Einspeisung nach den Preissignalen der Strombörse optimieren.

Regelleistung gewinnt an Bedeutung

Mit Stromspeichern lässt sich die Leistung des Netzanschlusses eines Solarparks kleiner dimensionieren. Dieses Modell ist auf der Verbrauchsseite als Lastspitzenglättung oder dynamisches Lademanagement bekannt. Es kommt nun auch auf der Einspeiseseite, und man muss kein Prophet sein, um zu wissen: Schon sehr bald wird es technischer und ökonomischer Standard. Als Faustregel gilt: Die Größe des Speichers entspricht etwa einem Drittel der Leistung des Solarparks.

Zudem erlauben Netzspeicher, mehr DC-Leistung anzuschließen. Sie ermöglichen aktiven Energiehandel und können sogar Momentanreserve bereitstellen. Nicht zu unterschätzen ist die Kostensenkung durch Regelleistung, allerdings ist dieser Markt noch jung und schwer zu prognostizieren.

Rotierende Massen ersetzen

Batterien ersetzen die rotierenden Massen der Dampfturbinen in fossilen Kraftwerken, die Kohle oder Gas verbrennen. Diese virtuelle Trägheit stabilisiert das Netz bei kurzfristigen Schwankungen von Spannung und Frequenz, ist also die erste Sicherungsebene, wenn 50 Hertz Netzfrequenz aus dem Ruder zu laufen drohen.

Bei Nacht können Speicher mit intelligenter Leistungselektronik unter anderem Blindleistung liefern. Sie wirken als Phasenschieber, um Netzreserven verfügbar zu machen. Deshalb werden Speicher zunehmend an Umspannwerken gebaut, auch dort meistens mit Solarfeldern kombiniert.

Etliche Neuerungen beschlossen

Durch die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Mitte November werden Stromspeicher generell erleichtert. Die Abgeordneten des Bundestages folgten etlichen Vorschlägen der Branchenverbände, bewegten sich zumindest schrittweise in die richtige Richtung.

Im Gesetz wurden Regelungen für eine Internetplattform zur Erleichterung des Netzzugangs (Paragraf 20b), zum Energy Sharing (Paragraf 42c) sowie mehrere Änderungen des Messstellenbetriebsgesetzes (Paragrafen 5, 29, 47 MsbG) beschlossen.

Zusätzlich haben die Parlamentarier die baurechtliche Privilegierung von Batteriespeichern im Baugesetzbuch (Paragraf 35 BauGB) und die Netzentgeltbefreiung für Speicher im Multi-Use-Betrieb (Paragraf 118 EnWG) festgeschrieben.

Baurechtliche Privilegierung von Speichern

Mit einer Ergänzung im Baugesetzbuch wurden Batteriespeicher mit mehr als einer Megawattstunde Kapazität in die Liste der im Außenbereich zulässigen Maßnahmen nach Paragraf 35 aufgenommen. Somit sind sie fortan grundsätzlich erlaubt (neue Nummer 11 in Paragraf 35 Absatz 1 BauGB).

Die Parlamentarier kündigten an, diese Privilegierung in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren zu konkretisieren. Dem Vernehmen nach könnte dies zügig erfolgen. Für Planer und EPC empfiehlt der BSW-Solar, diese Regelung abzuwarten, um Fehlplanungen zu vermeiden.

Die Folgen dieser Regelung sind nicht zu unterschätzen: Sobald die Privilegierung greift, genügt ein Bauantrag. Das aufwendigere B-Plan-Verfahren entfällt. Dadurch sinken die Vorlaufkosten bis zur Baugenehmigung erheblich, auch dürften sich die Verfahren deutlich verkürzen.

Ergänzt wurde im selben Paragrafen auch eine neue Nummer 10, die „untertägige Speicher für Wärme oder Wasserstoff“ privilegiert. Derzeit ist noch unklar, ob diese Regelung ausschließlich für Aquifer-Wärmespeicher und Kavernenspeicher oder auch für Erdbecken-Wärmespeicher bei großen Solarthermieanlagen anwendbar ist.

Multi-Use von Netzentgelt befreit

In seiner Konkretisierung der Neuerungen teilt der BSW-Solar mit: Die bisher im EnWG geregelte Netzentgeltbefreiung für gespeicherten Strom, der ins Netz zurückgespeist wird, ist künftig auch auf gemischt genutzte Speicher anwendbar. Bisher war das nur für reine Netzspeicher möglich, aus denen kein Strom zum lokalen Verbrauch entnommen wird.

Künftig können Batteriespeicher in Prosuming-Anwendungen oder gemischt genutzte Speicher für Grün- und Graustrom und sogar Ladestationen für E-Autos Strom aus dem Netz begünstigt wieder ins Netz zurückspeisen. Dazu wurde in Paragraf 118 Absatz 6 EnWG in Satz 3 das Wort „wenn“ durch das Wort „soweit“ ersetzt.

Außerdem wurde ein Verweis auf den Paragrafen 21 EnFG ergänzt, der die anteilige Erstattung der im EnFG geregelten weiteren Netzumlagen ermöglicht. Zusammen mit der Neuregelung im Stromsteuergesetz sind damit wichtige Hürden für Geschäftsmodelle mit Multi-Use-Speichern aus dem Weg geräumt.

Nun muss die Bundesnetzagentur festlegen, wie Speicher und Ladesysteme für die E-Mobilität in den Strommarkt integriert werden (MiSpel). Denn die Betreiber von Messstellen und Netzen müssen massentaugliche Prozesse aufsetzen, um das Gesetz in der Praxis anzuwenden.

Übergangsregelung zur Kundenanlage

Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Kundenanlage entstanden für Stromlieferungen innerhalb von Kundenanlagen gravierende Unsicherheiten. Der Gesetzgeber hat im ersten Schritt mit einer Übergangsregelung reagiert.

Alle Kundenanlagen im Bestand sind bis Ende 2028 von der Regulierung für Energieversorgungsnetze ausgenommen. Demnach könnte beispielsweise im Gewerbegebiet die Lieferung von Sonnenstrom innerhalb der Kundenanlage stattfinden. Sie wäre zumindest bis Januar 2029 von der Regulierung für Energieversorgungsnetze befreit.

Schutz des Eigenverbrauchs im Redispatch

Geändert wurde auch Paragraf 13a Absatz 1 des EnWG (Redispatch). Dort wurde ergänzt, dass der Eigenverbrauch gemäß EU-Verordnung 2019/943 explizit zu schützen ist. Nur wenn es keine andere Möglichkeit gibt, Netzschwankungen auszugleichen, darf der Netzbetreiber den Solarpark abregeln, auch über den Eigenverbrauch hinaus.

Der BWS-Solar erwartet in der Praxis dadurch kaum nennenswerte Verbesserungen, da der Eigenverbrauch auch bisher geschützt war. Die Probleme mit dem Redispatch sind anderer Natur: Sie ergeben sich durch nicht funktionierende Prozesse und ungeeignete Technik (Funkrundsteuerempfänger). Dadurch ist vor allem bei kleineren Anlagen der Schutz des Eigenverbrauchs kaum möglich.

Vereinfachungen bei der Stromsteuer

Für die Erlösmodelle von Solarparks mit Großspeichern dürfte sich die Novelle des Stromsteuerrechts auszahlen, die gleichfalls im November über die parlamentarische Bühne ging. Der im vergangenen Jahr im ersten Anlauf gescheiterte Gesetzentwurf wurde von der neuen Bundesregierung aktualisiert und von den Abgeordneten im Finanzausschuss sinnvoll ergänzt.

Der Begriff des Versorgers wurde weitreichend eingeschränkt. Somit werden viele Anlagenbetreiber künftig ausgeklammert. Der bürokratische Aufwand dürfte dadurch erheblich sinken.

Dies betrifft zum Beispiel Betreiber von Volleinspeiseanlagen größer als zwei Megawatt, die sich bislang als sogenannte „kleine/eingeschränkte“ Versorger anmelden und bürokratische Pflichten erfüllen mussten. Sie gelten künftig nicht mehr als Versorger.

Auch Betreiber kleinerer Solaranlagen und Speicher, die Strom außerhalb des Netzes an Letztverbraucher leisten, werden in vielen Fällen künftig vom Versorgerstatus ausgeklammert. Auch Betreiber, die ausschließlich Strom zur Stromerzeugung an andere Betreiber vor Ort leisten (sogenannte Querlieferungen in Anlagenparks mit mehreren Betreibern), werden künftig vom Status des Versorgers ausgenommen.

Bürokratie abspecken

Der BSW-Solar stellt klar: Die sogenannten „kleinen Versorger“ müssen künftig ihre steuerfreien Strommengen (Anlageneigenverbrauch oder steuerfreie Lieferungen an Dritte) nicht mehr jährlich melden – sondern nur noch, wenn das Hauptzollamt sie dazu auffordert. Künftig soll es eine neue allgemein geltende Befreiung für Strom zur Stromerzeugung in Wind- und Solarparks geben.

Dafür ist keinerlei formelle Erlaubnis erforderlich. Diese Regelung soll sowohl für den Eigenverbrauch als auch für sogenannte Querlieferungen an andere Betreiber in derselben Einspeiseinfrastruktur gelten.

Erstmals wird ein einheitlicher Anlagenbegriff geschaffen, der im Wesentlichen auf die Stromerzeugung mittels derselben Technologie durch denselben Betreiber am selben Standort abstellt. In diesem Zuge wird endlich die standortübergreifende Anlagenverklammerung für Anlagen bis zwei Megawatt abgeschafft, die beim selben Direktvermarkter unter Vertrag sind.

Strombezug von Steuer befreit

Multi-Use-Speicher sind künftig bei Strombezug anteilig stromsteuerbefreit, soweit sie den zwischengespeicherten Strom ins Netz zurückspeisen. Vereinfachungen bietet auch die grundlegende Neuregelung der stromsteuerlichen Einordnung von Ladesäulen als Letztverbrauch durch den Ladesäulenbetreiber, nicht das Fahrzeug.

Für Ladeparks, die ihren Strom direkt aus Solaranlagen größer als zwei Megawatt beziehen, ist künftig eine Stromsteuerbefreiung möglich. Auch wird bidirektionales Laden berücksichtigt und von möglicher Doppelbelastung befreit – allerdings nur, soweit der aus dem Fahrzeug zurückgespeiste Strom in der Kundenanlage bleibt und nicht wieder ins Versorgungsnetz gespeist wird.

Ausschreibungen bleiben unverändert

Die schwarz-rote Koalition hat beschlossen, die Ausschreibungsmengen im EEG in unveränderter Höhe fortzuschreiben. Der weitere Umbau der Netze soll priorisiert werden. Dabei dürften Batteriespeicher ihre Stärken ausspielen: Sie senken die Kosten für die Modernisierung der Netze und lassen sich faktisch überall nachrüsten – vorausgesetzt, die Netzbetreiber hören auf zu mauern.

Ein neuer Energieinfrastrukturfonds (Deutschlandfonds genannt) soll notwendige Investitionen in Energienetze und den Ausbau der erneuerbaren Energien finanzieren. Insbesondere sollen die Netze leistungsfähiger, die Integration der erneuerbaren Energien beschleunigt und regionale Versorgungsstrukturen gestärkt werden.

Gasbranche will Uhren zurückdrehen

So weit die insgesamt recht guten Nachrichten. Wie immer in unserem Geschäft gibt es einige politische Unwägbarkeiten, die zeitnah verhandelt werden. Denn das Bundeswirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) will noch im Dezember weitere Reformen auf den Weg bringen. Im aktuell beschlossenen EnWG beispielsweise wurde die Gasspeicherumlage abgeschafft.

Offiziell wurde dieser Schritt mit der Hoffnung auf sinkende Gaspreise begründet. Das dürfte sich als Wunschtraum entpuppen, lag auch nicht wirklich im Interesse der Ministerin. Vielmehr werden die Anbieter von Erdgas ihre Gewinne erhöhen, ohne die Befreiung an die Kunden weiterzureichen.

Rund 200 Milliarden Euro Mehrkosten

Zentrale Gaskraftwerke werden nicht ohne erhebliche Subventionen auskommen, denn eigentlich gibt es für sie kein wirtschaftliches Geschäftsmodell mehr. Die Rolle rückwärts dürfte Deutschlands Stromkunden rund 200 Milliarden Euro kosten – eine erhebliche Mehrbelastung für private und industrielle Stromverbraucher.

Derzeit arbeitet Katherina Reiche engagiert an einer Renaissance der Gaskraftwerke. Allerdings musste sie ihre Pläne bereits reduzieren. Nun sollen zehn Gigawatt ausgeschrieben werden, davon acht Gigawatt für Gaskraftwerke und zwei Gigawatt technologieoffen. Daran dürfen sich auch Speicherprojekte beteiligen.

Kurzfristig haben die geplanten Gaskraftwerke keine Auswirkung auf den Zubau von Solarparks und Batteriespeichern. Denn von der Genehmigung durch die EU bis zur tatsächlichen Ausschreibung, dem Bau und dem Netzanschluss dürften einige Jahre ins Land gehen. Doch irgendwann wird diese Strommenge im Markt ankommen, bis zu 60 Terawattstunden.

Wie viel Strom braucht Deutschland?

Streit gibt es auch um die Frage, wie viel Strom Deutschland künftig überhaupt brauchen wird. Katherina Reiche will bisherige EEG-Szenarien ihres Vorgängers Robert Habeck (Bündnis 90/Grüne) von 750 Terawattstunden auf 600 Terawattstunden reduzieren. Angesichts KI, immer neuer Rechenzentren, immer mehr E-Autos und Wärmepumpen mutet dieser Gedanke anachronistisch an.

Unklar ist auch, ob der angekündigte Industriestrompreis von fünf Cent pro Kilowattstunde wirklich kommt. Er soll 2026 bis 2028 eingeführt werden, um die deutsche Wirtschaft von hohen Energiekosten zu entlasten. Auch diese Idee ist noch nicht in trockenen Tüchern, führt aber zu Verunsicherung und Zurückhaltung bei Investitionen in gewerbliche Solaranlagen.

Energiewende ist kein Selbstläufer

Das zeigt: Die Energiewende ist längst kein Selbstläufer. Auch 2026 müssen die Branchen der Solartechnik und der Batteriespeicher ihre Kreativität unter Beweis stellen. Es bleiben Hürden, aber auch neue Chancen eröffnen sich. So dürfte es sich lohnen, bestehende Solarparks mit Batteriecontainern nachzurüsten, um die Erlöse zu optimieren. Das ist mit der Überbauung der Netzanschlüsse möglich, allerdings gibt es darauf noch keinen Rechtsanspruch.

Wie erwähnt, werden leistungsstarke Stromspeicher auch im Segment der Großanlagen zum Standard, wie zuvor bei privaten und zunehmend bei C&I-Projekten. Letztlich gehen wir unseren Weg weiter: 2025 wurden bereits mehr als 55 Prozent des Strombedarfs in Deutschland aus erneuerbaren Quellen gedeckt. Seit 2015, innerhalb eines Jahrzehnts, hat sich die weltweit installierte Solarleistung verzehnfacht – auf 700 Gigawatt im Jahr 2025.

In Deutschland sind Ende 2025 mehr als 112 Gigawatt und mehr als zwei Millionen Batteriespeicher installiert. Das Ziel bleibt unverändert: 215 Gigawatt bis 2030. Der Zubau 2025 wird in etwa dem Zubau des Vorjahres entsprechen. Während private Anlagen schwächeln und C & I nur langsam vorankommt, konnten Solarparks um ein Drittel zulegen. Mit den Vereinfachungen für Stromspeicher dürfte der Zubau neuen Schub erhalten.

Ecodata Solutions

Zertifizierter EZA-Regler mit Fernwirktechnik

Mit dem Smart Dog V4.0 präsentiert Ecodata Solutions einen neuen EZA-Regler. Das zertifizierte Gerät integriert Schnittstellen zur Kommunikation und Fernwirktechnik. Der EZA-Regler ist auch für den Einsatz in Österreich zertifiziert.

Neben einer zweiten LAN-Schnittstelle für den Anschluss der Fernwirktechnik verfügt das Gerät über vier RS485-Schnittstellen (davon eine als RS422 nutzbar) sowie eine RS232-Schnittstelle. Sie ermöglichen die Kommunikation mit Redispatch-Boxen und Fernwirksystemen – ohne zusätzliche Hardware.

Der Smart Dog V4.0 erfüllt die Vorgaben der CRA-Richtlinie der EU (Cyber Resilience Act). Das Gerät kann Speichersysteme effizient auf Basis von Signalen zur Direktvermarktung, dynamischen Strompreisen, Prognosen für Wetter und Verbrauch sowie SOC-Prognosen (State of Charge) steuern. Über das standardisierte Fernwirkprotokoll IEC 101/104 kann der Netzbetreiber direkt auf das System zugreifen – zusätzliche SPS ist nicht erforderlich.

Foto: Ecodata Solutions

Pfalzwerke

Repowering bietet neue Optionen

In Neustadt an der Weinstraße setzt Pfalzwerke ein spannendes Repowering-Projekt um. Die Anlage leistet zwei Megawatt und wurde 2003 gebaut. Im Frühjahr 2026 soll sie wieder in Betrieb gehen. Diese Maßnahmen modernisieren die Anlage:

Leistung: Verdopplung von zwei auf 4,5 Megawatt auf gleicher Fläche.

Ressourcen: Unterbau bleibt erhalten, alte Komponenten werden recycelt.

Biodiversität: Schafbeweidung wird fortgeführt, neue Naturflächen für mehr Artenvielfalt entstehen.

Betriebsmodell: Gemeinsame Projektgesellschaft der Pfalzwerke und der Stadtwerke Neustadt mit Beteiligung der regionalen Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft.

Die Pfalzwerke bündeln langjährige Erfahrung in interdisziplinären Teams, die alle Schritte des Repowerings abdecken:

Projektentwicklung: Know-how bei Genehmigungsverfahren, Umweltgutachten und Stakeholder-Kommunikation.

Operation & Maintenance (O & M): Analyse bestehender Parks, technische Bewertung und laufende Betriebsführung.

Projektmanagement: technische Planung und bauliche Umsetzung.

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