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IR-Technik

GModG erleichtert Einsatz von Stromheizungen

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für Stromdirektheizungen verbessert. Dazu gehören auch Infrarotheizungen. Insbesondere der Wegfall der zusätzlichen 45-Prozent-Anforderung im Gebäudebestand und die Absenkung des Primärenergiefaktors für netzbezogenen Strom schaffen günstigere Voraussetzungen für den Einsatz elektrischer Direktheizungen.

Mehr Spielraum für die Installateure

Weiterhin relevant ist die bereits aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) bekannte Befreiungsmöglichkeit nach Paragraf 102 Absatz 1 Nummer 1. Sie ermöglicht auf Antrag eine Befreiung von einzelnen gesetzlichen Anforderungen, sofern die Ziele des Gesetzes durch andere als die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen im gleichen Umfang erreicht werden.

Die besonderen Wärmeschutzanforderungen für Stromdirektheizungen gelten zudem weiterhin nicht für Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung selbst bewohnt. Das GModG trat Ende Juli 2026 in Kraft.

Neuer Primärenergiefaktor für Strom

Mit dem neuen Gesetz sinkt der Primärenergiefaktor für netzbezogenen Strom von bisher 1,8 auf 1,5. Diese Regelung tritt zum Jahresbeginn 2027 in Kraft. Der Wert fließt in die energetische Bilanzierung ein und beeinflusst, wie der Einsatz von elektrischem Strom im gesetzlich vorgeschriebenen Nachweisverfahren bewertet wird.

Ein niedrigerer Faktor führt dazu, dass der rechnerische Primärenergiebedarf bei der Nutzung von Strom geringer ausfällt als nach der bisherigen Bewertung. „Der niedrigere Primärenergiefaktor stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von Infrarotheizungen im energetischen Nachweis“, sagt Christoph Weiland, Vorstand der IG Infrarot Deutschland. Der Branchenverband vertritt Hersteller und Anbieter von Infrarotheizungen in Deutschland.

45-Prozent-Anforderung im Bestand entfällt

Für den Gebäudebestand ist eine weitere Neuregelung wichtig. Nach der alten Rechtslage musste ein Bestandsgebäude mit Wohnungen für den Einbau einer Stromdirektheizung grundsätzlich so beschaffen sein, dass es die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach den Paragrafen 16 und 19 um mindestens 30 Prozent unterschritt.

Verfügte das Gebäude bereits über eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger, galt die strengere Schwelle von 45 Prozent (Paragraf 71d Absatz 2 GEG alte Fassung). Diese zusätzliche 45-Prozent-Anforderung ist mit dem GModG entfallen.

Generelle Schwelle von 30 Prozent

Im Gebäudebestand gilt nun einheitlich die Schwelle von 30 Prozent. Nach Paragraf 46 Absatz 1 GModG darf eine Stromdirektheizung in ein bestehendes Gebäude mit Wohnungen eingebaut werden, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach den Paragrafen 16 und 19 um mindestens 30 Prozent unterschreitet. Ob bereits eine wasserführende Heizungsanlage vorhanden ist, führt nicht mehr zu einer Verschärfung dieser Schwelle.

Diese Anforderung gilt nicht für Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung selbst bewohnt. Sie gilt nach Paragraf 46 Absatz 2 GModG außerdem nicht für den Austausch einer bestehenden Einzelraum-Stromdirektheizung.

Möglichkeit der Befreiung bleibt bestehen

Bei zu errichtenden Gebäuden mit Wohnungen bleibt dagegen grundsätzlich die 45-Prozent-Schwelle bestehen. Nach Paragraf 10 Absatz 4 GModG darf eine Stromdirektheizung eingebaut werden, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach den Paragrafen 16 und 19 um mindestens 45 Prozent unterschreitet.

Auch hier gilt die Anforderung nicht für Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung selbst bewohnt. Ergänzend bleibt mit Paragraf 102 Absatz 1 Nummer 1 GModG die bereits aus dem bisherigen Gebäudeenergiegesetz bekannte Möglichkeit erhalten, auf Antrag von einzelnen gesetzlichen Anforderungen befreit zu werden. Voraussetzung ist, dass die Ziele des Gesetzes durch andere als die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen im gleichen Umfang erreicht werden.

Die Voraussetzungen für eine solche Befreiung sind vom Eigentümer oder Bauherrn darzulegen und nachzuweisen. Damit besteht weiterhin eine einzelfallbezogene Möglichkeit für alternative technische Konzepte, sofern nachvollziehbar nachgewiesen werden kann, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllt sind. Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, prüft die nach Landesrecht zuständige Behörde. Sind sie erfüllt, hat die Behörde die beantragte Befreiung zu erteilen.

Zu den Zielen des Gebäudemodernisierungsgesetzes gehören insbesondere die Einsparung von Emissionen, die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme sowie ein Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele. Dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten.

Einfache Technik und Installation

Elektrische Direktheizungen – ob als Infrarotheizungen oder als Flächenheizkörper – zeichnen sich durch einfache Planung, Installation und Wartung aus. Sie verzichten auf hydraulische Wärmeverteilung, der Anschluss erfolgt über das Hausnetz. Geplant werden sie als ohmsche Widerstände, als elektrische Verbraucher.

Über Energiemanagementsysteme, smarte Zähler und Stromspeicher werden sie intelligent gesteuert und können dynamische Stromtarife nutzen. Hybride Bauweisen mit Wärmepumpen oder anderen Wärmeerzeugern wie Gasthermen sind möglich. Dann übernehmen die elektrischen Heizsysteme in der Regel die Spitzenlast.

Somit bieten Infrarotheizungen eine wichtige Option für bezahlbares Bauen. „Dabei geht es stets um eine Gesamtbetrachtung der Kosten über den Lebenszyklus“, sagt Lars Keussen, erster Vorsitzender des IG Infrarot Deutschland.

Kosten am Bau senken

Diese beinhalten die Ausgaben für die Investition, Installation, Betrieb und wiederkehrende Kosten, aber auch die graue Energie. Die Zahl der Gebäude wächst, die IR-Technik als alleinige Heiztechnik nutzen. Ideal ist die Kombination mit Photovoltaik und Batteriespeicher, um die Gebäude weitgehend solarelektrisch zu versorgen.

Gerade im Gebäudebestand gibt es große Potenziale, Emissionen und Kosten zu sparen, zugleich gelten sehr unterschiedliche bauliche Voraussetzungen. Mit dem neuen GModG haben Eigentümer und installierendes Handwerk deutlich mehr Spielraum, sich für moderne Heizsysteme zu entscheiden. „Ich würde nicht den ganzen Keller mit Technik vollstopfen“, rät Thomas Gerl, Bauunternehmer aus Straubing. „Es geht auch mit weniger Technik und deutlich weniger Kosten.“

TGA wird immer teurer

Vor einigen Jahren hatte der Rohbau noch einen Anteil von 40 Prozent an den Gesamtkosten. Heute seien es noch 25 Prozent, während Haustechnik und TGA deutlich teurer geworden sind. Die knappste Ressource ist oft nicht das Material, sondern qualifizierte Zeit. „Deshalb brauchen wir vor allem Gebäudetechnik, die einfacher planbar, schneller montierbar und im Betrieb beherrschbar ist“, urteilt René Ebert, Geschäftsleiter für Technik und Projekte bei der VdZ Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie.

Weniger Technik, weniger Aufwand, geringere Kosten: Die Firma Solid Modulbau aus Ahaus bei Enschede setzt auf serielles und modulares Bauen. Beispiel ist ein Mehrfamilienhaus mit 56 Wohnungen in Wuppertal. Das Gebäude inklusive Tiefgarage wurde 2019 in nur acht Monaten errichtet. Das solarelektrische Gebäude erreicht Energiestandard KfW 40 Plus. „Der hohe Vorfertigungsgrad und die schnelle Montage begünstigen eine kurze Bauzeit vor Ort“, erläutert Geschäftsführer Hermann Stegink.

Die einfache Installation der Infrarotheizgeräte und der Verzicht auf wasserführende Wärmeverteilung trugen zur schnellen Umsetzung bei. Aufgrund seiner Erfahrung bestätigt Stegink: „Damit bin ich im Bereich der Technik viel günstiger unterwegs: im Invest und in der Nutzung.“

Mehrfamilienhaus in Wuppertal

Die Vergleichsrechnung zum Projekt in Wuppertal machte den wirtschaftlichen Effekt deutlich: Wärmepumpe, Pufferspeicher, Fußbodenheizung, Wohnungsstationen und Lüftungssystem hätten rund 350.000 Euro netto beziehungsweise 128,75 Euro netto je Quadratmeter Wohnfläche mehr gekostet als das installierte System mit 208 Infrarotheizungen, 110 Kilowatt Photovoltaik, einem Batteriespeicher mit 50 Kilowattstunden Kapazität, Durchlauferhitzern und Lüftungssystem mit Zulassung fürs Passivhaus.

Zusätzlich sinkt laut Stegink die „zweite Miete“ um etwa 15 bis 30 Prozent gegenüber klassischer TGA. Für eine Wohnung mit rund 49 Quadratmetern Wohnfläche lagen die externen Energiekosten für Heizen, Warmwasser und Hausstrom im Schnitt bei 46,50 Euro pro Monat, kalkuliert mit 32 Cent pro Kilowattstunde für Netzstrom. Zudem spart der Kunde die Messdienstleister mit monatlich circa 14 bis 18 Euro je Wohneinheit.

Schnell und kostengünstig bauen

Im unterfränkischen Karlstadt entstanden 14 Gebäude in Holzrahmenbau mit insgesamt 40 Wohneinheiten für Geflüchtete. Sie wurden von der Firma Vasner/Manketech geplant und gebaut. Ziel war es, schnell und kostengünstig Wohnraum zu schaffen. Da die Gebäude eventuell nur temporär genutzt werden, wurde auf Photovoltaik verzichtet.

Für die Beheizung wurden 206 Infrarotheizgeräte für eine errechnete Gesamtheizlast von 44 Kilowatt Leistung installiert. Da lediglich Stromanschlüsse erforderlich waren, erfolgte die Installation einfach und zeitsparend.

Auch hier zeigt der Kostenvergleich den Vorteil im Invest: Ein Quartiers-Wärmepumpensystem mit vier Wärmepumpen hätte zwischen 676.000 und 852.000 Euro gekostet. Das Infrarotheizsystem lag bei rund 120.500 Euro, zusammen mit Durchlauferhitzern bei 212.500 Euro. Die Preise beinhalten jeweils die Installation.

Sanierung und Revitalisierung

Dass Infrarotheiztechnik nicht nur im Neubau eingesetzt werden kann, zeigt die Modernisierung des Westerwälder Hofs in Welschneudorf (bei Koblenz), einer ehemaligen Gaststätte aus dem 17. Jahrhundert. Der Umbau wurde von Fries Architekten geplant.

Statt Abriss und Neubau entschieden sich die Projektbeteiligten für die Revitalisierung und Erweiterung. Entstanden ist ein Gebäudekomplex im KfW-40-Standard mit 26 barrierefreien Wohnungen, einem Backshop mit Café und einer Arztpraxis. Bis auf das Café und die Arztpraxis werden alle Räume ausschließlich mit Infrarotheizungen beheizt.

Möglichst viel Solarstrom nutzen

Die Entscheidung für Infrarotheiztechnik fiel aus Kostengründen. „Bei unseren Projekten im Architekturbüro haben wir gesehen, dass die Kosten für die TGA immer höher werden“, erklärt Martin Schmidt, Prokurist bei Fries Architekten. „Teilweise übersteigen sie die Hochbaukosten.“

Ergänzt wird das Konzept durch 138 Kilowatt Photovoltaik, einen Batteriespeicher mit 90 Kilowattstunden Kapazität, dezentrale Lüftung, Durchlauferhitzer und dynamische Stromtarife. Die ersten Mieter zogen im November 2025 ein, sie zahlen lediglich Pauschalmieten inklusive Energie und Nebenkosten.

Umbau zum Studentenwohnheim

In Vallendar (gleichfalls bei Koblenz) wurde ein 1920 errichtetes Einfamilienhaus mit 248 Quadratmetern zum Studentenwohnheim umgebaut und durch einen Neubau ergänzt. Ursprünglich wurden für den Altbau Wärmepumpe, Fußbodenheizung, zentrale Abluftanlage, Durchlauferhitzer und Photovoltaik (vier Kilowatt) kalkuliert. Die Investition belief sich auf rund 78.000 Euro.

Realisiert wurde ein Paket aus Infrarotheizungen, dezentraler Lüftung mit Wärmerückgewinnung und zwölf Kilowatt Photovoltaik für 40.250 Euro. Das Projekt wurde von der Werkgemeinschaft Bauen und Energie berechnet und ausgeführt.

Hybride Konzepte im Geschosswohnungsbau

Infrarotheizungen können in hybriden Konzepten zur Sanierung von Geschosswohnbauten beitragen. In einem Nachkriegsbau der Wohnbau Mönchengladbach, der in einem ersten Schritt bereits eine Wärmedämmung und zweifachverglaste Fenster erhalten hatte, wurde der Austausch der Gasetagenheizungen erprobt.

Im Zuge des Pilotprojektes fiel die Entscheidung auf ein Hybridsystem aus Wohnraum-Wärmepumpe und Infrarotheizgeräten von Etherma an den Decken. Die Umrüstung erfolgte schnell und ohne größere bauliche Eingriffe, die Mieter konnten während des Umbaus in der Wohnung bleiben.

Bezahlbarer Wohnraum in Großstädten

Energy Flat Living: Das neue Modell schafft bezahlbaren Wohnraum in Großstädten – ohne Fördermittel oder staatliche Zuschüsse. Es wird über ESG-Bonds finanziert. Ziel sind Pauschalmieten von 12,50 Euro je Quadratmeter inklusive Energie und Nebenkosten.

Grundlage ist die solare Versorgung mit Wärme und Strom in Mehrfamilienhäusern. Große Photovoltaikanlagen decken mehr als 50 Prozent des elektrischen und thermischen Energiebedarfs. Infrarotheizungen brauchen keine aufwendige Verrohrung, ein wesentlicher Kostenblock entfällt.

Hinzu kommen serielles Bauen, vorgefertigte Elemente sowie der Verzicht auf Tiefgarage und Keller. Gebaut werden soll auf Grundstücken, die über Erbpacht von Kommunen, Stiftungen, kirchlichen Trägern oder Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.

IR-Platte an der Decke eines Kinderzimmers.

Foto: Haller/IG Infrarot

IR-Platte an der Decke eines Kinderzimmers.
Schnittmodell einer elektrischen Flächenheizung: Die Schamottplatten nutzen dynamische Stromtarife aus.

Foto: Lucht LHZ

Schnittmodell einer elektrischen Flächenheizung: Die Schamottplatten nutzen dynamische Stromtarife aus.
Einbau eines elektrischen Heizkörpers im Wohnraum.

Foto: Lucht LHZ

Einbau eines elektrischen Heizkörpers im Wohnraum.

Mehr Informationen

Links zu interessanten Projekten

Mehrfamilienhaus in Wuppertal:

Westerwälder Hof:

Wohnquartier für Geflüchtete in Karlstadt:

Umbau einer alten Lederfabrik zum Wohnquartier:

Umbau eines Hauses von 1920 zum Studentenwohnheim:

Sanierungsprojekt in Mönchengladbach:

Lucht LHZ

Kräftiges Wachstum im ersten Halbjahr

Die sächsische Firmengruppe Lucht LHZ hat das erste Halbjahr 2026 mit steigenden Umsätzen abgeschlossen, knapp 20 Prozent über den ersten sechs Monaten des Vorjahres. Damit setzte der Hersteller von elektrischen Heizsystemen die positive Entwicklung der vergangenen Jahre fort. „Das erste Halbjahr 2026 war das stärkste der Unternehmensgeschichte“, bestätigt Geschäftsführer Uwe Lucht in Burgstädt bei Chemnitz. Das Team wuchs auf 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bis Jahresende liegen Aufträge in Millionenhöhe vor.

Zudem professionalisiert Lucht LHZ die Werke in Burgstädt und Hartmannsdorf. Rund 750.000 Euro wurden 2026 bereits in neue Maschinen und automatisierte Prozesse investiert. „Wir setzen auf durchgängige Prozesse, maximale Effizienz und Geschwindigkeit“, erläutert Uwe Lucht. „Vom Stanzen bis zur Sortierung läuft alles Hand in Hand – genau so, wie eine moderne Produktion für E-Wärmetechnik heute funktionieren muss.“ Durch den Ausbau der Fertigung entstehen zusätzliche Kapazitäten. Die Lieferzeiten sinken, das Unternehmen kann nachhaltig wachsen.

Bereits vor einigen Jahren hatte das Unternehmen eine Stanze mit automatischem Be- und Entlader in Betrieb genommen. Vor drei Jahren folgte ein vollautomatisches Biegezentrum mit Roboter.

Jetzt hat Lucht LHZ ein Euromac-XT-Stanzzentrum aufgebaut. Die Anlage erlaubt höhere Geschwindigkeit in der Metallbearbeitung, höhere Präzision bei komplexen Bauteilen sowie zusätzliche Flexibilität für OEM-Partner. Ergänzt wird die Anlage durch eine automatische Sortierzelle. Dadurch sinkt die Zeit zur Nachbearbeitung, außerdem wird auch bei hohen Stückzahlen die Qualität gesichert.

Im Vertrieb ihrer Produkte unter der Fachhandelsmarke Technotherm stellt sich die Firmengruppe breiter auf. Ab 1. Juli 2026 betreut die IV Krause GmbH die Handwerker und Großhandelspartner in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die Industrievertretung ist seit 1991 im Markt für Elektro und Sanitär aktiv. IV Krause ergänzt künftig die Handelsvertretung Quaas, die für Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt zuständig ist. Perspektivisch will Lucht LHZ den Vertrieb auf ganz Deutschland ausdehnen.

Lucht LHZ verfügt über 40 Jahre Erfahrung in der Produktion und Entwicklung von Elektroheizungen. Das Produktportfolio umfasst Infrarotheizungen, Flächenspeicherheizungen und Konvektoren. Sämtliche Heizgeräte werden in Burgstädt und Hartmannsdorf gefertigt, alle Komponenten stammen von Zulieferern aus Europa. Verkauft werden die E-Heizungen unter der Handelsmarke Technotherm. Zudem produziert Lucht LHZ als OEM-Partner für Unternehmen in mehr als 40 Ländern.

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