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ZVEH fordert Anhebung der Bagatellgrenze

Der ZVEH fordert den Bundestag auf, den Eingenverbrauch aus kleinen Photovoltaikanlagen nicht mit einer EEG-Umlage zu belasten. Statt dessen sollte die Bagatellgrenze auf mindestens 30 Kilowatt angehoben werden. Besser ist die Befreiung von Anlagen mit einer Leistung von 100 Kilowatt.

Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) spricht sich gegen die Belastung des Eigenverbrauchs aus kleinen Photovoltaikanlagen mit einer EEG-Umlage aus. Der Branchenverband befürchtet, dass dadurch die Akzeptanz der Energiewendepolitik in Gefahr gerät. Statt dessen fordert der ZVEH die Freistellung des Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Größe von 100 Kilowatt. „Zumindest muss die Bundesregierung die Kompromissvorschläge des Bundesrates aufgreifen und zu einer Bagatellgrenze von 30 Kilowatt kommen“, erklärt der ZVEH. „Die Energiewende war bislang von breitem bürgerschaftlichen Engagement getragen“, sagt Ingolf Jakobi, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes. „Es steht zu befürchten, dass dieses Engagement nun abgewürgt wird, weil investitionswillige Verbraucher sowie kleine und mittelständische Unternehmer nun zusätzlich zu den erhöhten Investitionskosten in die Photovoltaik-Anlage auch noch mit der EEG-Umlage belastet werden. Aus unserer Sicht macht eine Freistellung von Eigenverbrauch aus PV-Anlagen bis zu einer Größe von 100 Kilowatt absolut Sinn. Gerade in diesem Segment können Verbraucher und kleine bis mittlere Unternehmer mit ihrem Engagement die Energiewende mit vorantreiben. Dies hat auch der Bundesrat so gesehen. In diesem Bereich wird zudem der Bau von Speichern gefördert.“

Systematisch sinnlos

Nach Auffassung des ZVEH ist die Belastung von kleinen Photovoltaikanlagen mit der EEG-Umlage auch systematisch sinnlos. „Denn zum einen werde damit ein Anreiz gesetzt wieder eher Solarstrom einzuspeisen, als den Eigenverbrauch zu optimieren, was zufolge habe, dass die Netze die Verteilung der erneuerbaren Energien zu schultern haben“, kritisiert der Verband. „Zum anderen führe die Einspeisung dann dazu, dass der Strom aus erneuerbaren Energien vermarktet werden muss, was zu Differenzkosten führt, die wieder über die EEG-Umlage getragen werden müssen. Damit würden aktuelle Probleme verschärft und nicht gelöst.“ Um den berechtigten Forderungen genüge zu tun, die Eigenverbrauchsanlagen an den Kosten der Energiewende zu beteiligen, wäre es besser, die Struktur der Netzentgelte zu verändern. Mit der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch werde das nicht gelingen.

Zwischen Belastung und Förderung

Der ZVEH sieht auch einen Konflikt zwischen Belastung von kleinen Solarstromanlagen und der Förderung der Photovoltaik. „Die Bundesregierung konterkariert damit ihre eigenen Förderprogramme für den Ausbau von Speichern in Kombination mit Photovoltaikanlagen“, kritisiert Jakobi. „Denn Betreiber von Kleinanlagen werden angesichts der Belastung mit der EEG-Umlage nun nicht mehr bereit sein, die zusätzlichen Kosten für netzdienliche Speicher zu tragen.“ Für den Elektroverband ist es statt dessen besser, den Ansatz der Förderung von Photovoltaikkleinanlagen auch im Zusammenhang mit Speichern weiter konsequent zu fördern, um so klare Signale zu setzen.

Flexibilisierung des Strommarktes

Um die von der Bundesregierung verfolgte Marktintegration von Solarstromanlagen voranzutreiben und die Bürgerenergiewende dabei nicht gleichzeitig abzuwürgen, taugt die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch nicht. Statt dessen sollte sich die Regierung in Berlin endlich damit beschäftigen, die Flexibilisierung  des Strommarktes zu schaffen, die es weiten Teilen der Bevölkerung ermöglicht, sinnvoll zur Entlastung der Netze und der Nutzung von erneuerbaren Energien beizutragen. (su)