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Die Bilanz verhagelt

Gerd Rosanowske sieht kein gutes Jahr für die Versicherer kommen. Der Geschäftsführer der Versicherungsmakler Rosanowske aus Köln hat rund zehn Prozent des Bestandes an Photovoltaikanlagen in Deutschland versichert, eine Gesamtleistung von etwa 3,5 Gigawatt installierter Leistung. „Bereits nach der ersten Hälfte 2013 ist das Schadensjahr schon übererfüllt“, sagt Rosanowske. Die für Versicherer entscheidende Schadensquote von 60 Prozent der Netto-Versicherungsbeiträge ist nach seiner Schätzung bereits erreicht. Ab dieser Marke schreibt der Versicherer keine schwarzen Zahlen mehr. „Die Prämienhöhe wird zukünftig bestimmt überdacht“, vermutet er. Offizielle Schadenszahlen gibt es allerdings noch nicht, wie der Gesamtverband Deutscher Versicherer (GDV) bestätigt. Im Jahr 2012 gab es im Vergleich deutlich weniger Schäden durch Extremwetter. Noch gebe es derzeit bei dem Branchenverband keine separate Auflistung für Hagelschäden bei Solaranlagen.

Der Photovoltaikexperte der Mannheimer Versicherung, Rainer Kohlenberg, schätzt das anders ein. „Hagel ist bisher unauffällig“, so Kohlenberg. Die größeren Probleme verursachten Überspannung, Blitzeinschlag, Diebstahl oder auch Sturmböen.

Das belegen auch die Auswertungen des Versicherers für die Jahre 2003 bis 2011: Hagel verursachte nur zwei Prozent der Schadensfälle und drei Prozent der gesamten Kosten. Sturm und Feuer verursachten dagegen je 21 Prozent der Kosten.„Mängel bei der Installation sind ein weiteres Thema, das mehr Aufmerksamkeit verdient als Hagelschlag“, resümiert Kohlenberg. Allerdings werde in Versicherungskreisen diskutiert, ob größere Hagelkörner mit 30 oder 35 Millimeter Durchmesser für die Tests verwendet werden sollen. Bislang werden Körner mit 25 Millimeter Durchmesser eingesetzt, die bei einem Hageltest mit über 80 Stundenkilometer auf die Module geschossen werden.

„Bei den Versicherungen ist das Thema angekommen“, bestätigt Jörg Althaus, Geschäftsstellenleiter für den Bereich Photovoltaikmodule beim TÜV Rheinland. Versicherer und Projektierer bestünden zunehmend auf die schärferen Tests, denn die durch Hagelstürme verursachten Schäden an Solaranlagen seien in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. 30- bis 35-Milllimeter-Kugeln werden mittlerweile beispielsweise in der Schweiz und in Österreich gefordert. „Aber auf IEC-Ebene wird dieser Schritt nicht kommen, da es sich um eine globale Mindestanforderung handelt“, und Althaus ergänzt: „Es werden jedoch die kleineren Größen von 12,5 Millimeter aus der IEC-Norm herausgenommen.“

Größere Schäden durch Hagel

„Radardaten belegen, dass die Hagelaktivität in der Schweiz kontinuierlich zunimmt“, sagt Martin Jordi von der Präventionsabteilung der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen in der Schweiz. Seit 2000 überstiegen die jährlichen Hagelschäden an Gebäuden bereits sieben Mal die Grenze von 60 Millionen Franken (48,6 Millionen Euro). Gründe hierfür seien neben der Zunahme von starken Hagelstürmen die vermehrte Verwendung empfindlicher Materialien sowie die veränderte Gebäudearchitektur, folgert Jordi.

Themendossier

Für Architekten: Solares Bauen

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http://www.photovoltaik.eu/Dossiers-Themen

Kurz nachgefragt:

Rainer Kohlenberg

ist Diplomingenieur und Prokurist bei der Mannheimer Versicherung, die in Deutschland 100.000 Photovoltaikanlagen versichert. Er verantwortet die Solarversicherung Lumit bei der Mannheimer Versicherungen AG.

https://www.mannheimer.de/

„Neuwert versichert“

Wann ist ein Schaden durch Hagelschlag versichert? Welcher Betrag wird ersetzt?

Rainer Kohlenberg: Wenn beispielsweise Module einer Photovoltaikanlage durch Glasbruch beschädigt werden, ist der Neuwert versichert. Das ist der nötige Betrag, um die Anlage bei gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand wiederzubeschaffen oder sie neu herzustellen. Maßgeblich ist hierbei allerdings der niedrigere Betrag. Neben den Materialkosten werden natürlich auch die De-/Remontagekosten übernommen.

Deckt eine Gebäudeversicherung den Schaden an der Photovoltaikanlage mit ab?

Wenn die Anlage in der Gebäudeversicherung mitversichert ist, wäre der Deckungsschutz gegeben. Die Mitversicherung sollte der Anlagenbetreiber aber vor dem Schaden klären, denn eine automatische Mitversicherung ist nicht immer gegeben. Wichtig: Es muss aufgrund einer Werterhöhung des Gebäudes durch die installierte Anlage eine Meldung an den Gebäudeversicherer erfolgen.

Worauf sollte der Anlagenbesitzer bei Versicherungen achten, um gut gegen Extremwetter wie Hagelschäden oder Blitzeinschlag gerüstet zu sein?

Wenn der Betreiber die Anlage über die Gebäudeversicherung versichert, hat er keinen Schutz für einen Ausfall der Einnahmen, sprich die Einspeisevergütung würde in dieser Zeit nicht ersetzt. Er hat nur Schutz gegen die Gefahren durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Daher ist eine spezielle Versicherung, eine sogenannte Allgefahrenversicherung, dringend ratsam. Diese leistet auch Zahlungen unter anderem bei Marderbiss oder Glasbruch ohne Hagel. Bei Blitzeinschlag stellt sich die Frage, ob in der Gebäudeversicherung Überspannungsschäden mitversichert sind – also bei einem nicht direkten Blitzeinschlag. Dieses ist häufig ein Zusatzbaustein. In einer Solaranlagenversicherung sind auch diese Schäden mitversichert.

Das Gespräch führte Niels H. Petersen.

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