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Vermittlungsausschuss beschließt Kompromiss zur Solarförderung

Am Mittwochabend haben sich die Vertreter von Bund und Ländern auf einen Kompromiss bei der Solarförderung im Vermittlungsausschuss geeinigt. So sollen die geplanten Kürzungen der Photovoltaik-Einspeisetarife rückwirkend zum 1. April in Kraft bleiben. Allerdings werde nun noch eine Klasse für größere Dachanlagen zwischen zehn und 40 Kilowatt ins EEG aufgenommen, die ausgehend vom 1. April eine Vergütung von 18,50 Cent je Kilowattstunde erhalten sollen. Die monatliche Absenkung der Solarförderung wird ebenfalls beibehalten, wie aus dem Beschluss hervorgeht. 
Neu ins EEG wurde das Ende der Förderung bei einer installierten Photovoltaik-Leistung von 52 Gigawatt in Deutschland aufgenommen. Danach sollen keine neuen Photovoltaik-Anlagen mehr gefördert werden, „weil das Gesamtausbauziel erreicht ist“. Die vom Bundestag vorgesehene Absenkung des Zubaukorridors wird es nun aber nicht geben, wie es weiter hieß. Bis zum Erreichen der 52 Gigawatt bleibe der jährliche Ausbaukorridor von 2.500 bis 3.500 Megawatt. Keine Änderung gab es dagegen bei der Begrenzung der Solarförderung auf Anlagen bis zehn Megawatt Leistung. Alle größeren Solarparks fielen nun aus dem EEG. Allerdings sieht der Kompromiss vor, dass „für die Zusammenfassung mehrerer Freiflächenanlagen zu einer Gesamtanlage [...] künftig ein Umkreis von 2 statt bisher 4 Kilometern“ gilt.

In einer Protokollerklärung, die aber formell kein Bestandteil des Vermittlungsvorschlags sei, sichere die Bundesregierung zudem zu, dass es ein neues „technologieoffenes Marktanreizprogramm“ mit zinsverbilligten Krediten der KfW für Speicher geben soll. Das Programm solle spätestens zum 1. Januar 2013 kommen. Die Bundesregierung wolle es mit 50 Millionen Euro fördern. Außerdem wolle sie Mittel zur  Erforschung regenerativer Energieversorgungssysteme, anwendungsnaher Photovoltaik-Systemlösungen und Produktionstechnologien „substanziell“ erhöhen, hieß es weiter.

Der Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschuss werde voraussichtlich noch in dieser Woche sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat beraten. Beide Häuser müssen ihn billigen. Am 11. Mai hatte der Bundesrat mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit die vom Bundestag beschlossene Novelle gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen. (Sandra Enkhardt)