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Baden-Württemberg: Solarpflicht für Bestandsgebäude tritt im Januar in Kraft

In einem halben Jahr weitet Baden-Württemberg die Solarpflicht auf bestehende Gebäude aus. Ab 1. Januar 2023 müssen Wohn- und Nichtwohngebäude bei einer grundlegenden Dachsanierung mit Photovoltaik versehen werden.

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Letzte Stufe der Solarpflicht

Damit tritt nach der Anforderung für neue Nichtwohngebäude, Parkplätze und Wohngebäude die letzte Stufe der Solarpflicht des Landes in Kraft. Darauf weist das Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Wer ab 2023 sein Dach saniert, muss 60 Prozent der solar geeigneten Dachfläche mit Solarmodulen belegen. Diese Regel gilt seit Januar dieses Jahres bereits für neue Büro- und Verwaltungsgebäude und Dächer von Parkplätzen mit mehr als 35 Stellflächen. Im Mai trat die Pflicht auch für neue Wohngebäude in Kraft.

Größere Anlagen sind sinnvoll

Zwar muss gemäß der neuen Pflicht nur gut die Hälfte des Dachs mit Solarmodulen belegt werden, doch kann eine größere Anlage sinnvoll sein: Gerade für alle, die eine Wärmepumpe betreiben und E-Autos nutzen oder entsprechende Anschaffungen planen. Zudem sinken bei größeren Anlagen die relativen Kosten. Darüber hinaus ist mehr Solarstrom vom eigenen Dach gut für das Klima und trägt zum dringend benötigten, höheren Ökostromanteil in der Netzversorgung bei.

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Was ist eine grundlegende Dachsanierung?

Eine grundlegende Dachsanierung liegt vor, wenn die Eindeckung mit Dachziegeln oder die Abdichtung eines Flachdaches vollständig erneuert wird. Ausgenommen sind Baumaßnahmen, die ausschließlich zur Behebung kurzfristiger Schäden vorgenommen werden wie zum Beispiel Sturmschäden oder kleinflächige Reparaturen.
Das Potenzial der Solarpflicht ist hoch. Jährlich gibt es im Südwesten laut Umweltministerium rund 11.000 Wohnungsneubauten, bei denen die Solarpflicht zum Tragen kommt. Pro Jahr werden zudem rund 3.500 neue Nichtwohngebäude errichtet – mit im Schnitt deutlich größeren Dachflächen.

Zubau im Ländle könnte deutlich zulegen

Die Zahlen bei Dachsanierungen sind noch höher. Jährlich werden knapp 40.000 grundlegende Dachsanierungen von Wohngebäuden vorgenommen und rund 10.000 von Nichtwohngebäuden. Zum Vergleich: 2021 wurden insgesamt knapp 40.000 Photovoltaikanlagen in Baden-Württemberg errichtet, die meisten auf Dächern. Es ist davon auszugehen, dass sich die Anzahl der Solaranlagen im Südwesten deutlich erhöhen wird, weil zudem viele Dächer ohne vorherige Dachsanierung zur Eigenstromnutzung belegt werden.

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Wann greift die Solarpflicht?

Die Pflicht greift, wenn eine zur Solarnutzung geeignete Dachfläche oder Stellplatzfläche vorhanden ist. Dies ist bei den meisten Häusern der Fall. Als geeignet gelten Dachflächen, die ausreichend von der Sonne beschienen werden. Damit sind unverschattete oder nur geringfügig verschattete Dachflächen gemeint, die nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtet sind.

Zudem muss zumindest eine der Einzeldachflächen eine zusammenhängende Mindestfläche von 20 Quadratmetern aufweisen. Dächer mit einer Dachneigung von mehr als 20 Grad, die nach Norden zeigen, werden als nicht geeignet eingestuft. Für die Solarnutzung generell als ungeeignet gelten Gebäude mit einer Raumnutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern. Denkmalgeschützte Gebäude sind nicht von der Solarpflicht ausgenommen. Dies wird im Einzelfall geprüft.

Ein konkretes Beispiel

Ein Beispiel zeigt, was die Solarpflicht konkret bedeutet. Ein freistehendes Einfamilienhaus verfügt etwa über rund 80 Quadratmeter Dachfläche. Um die Pflicht zu erfüllen, sind knapp 50 Quadratmeter des Dachs zu belegen. Das ergibt eine installierte Leistung der Solaranlage von rund zehn Kilowatt.

Eine Photovoltaikanlage kostet derzeit pro Kilowatt Leistung rund 1.400 bis 1.600 Euro, die gesamte Beispielanlage also rund 15.000 Euro. Mit ihr können je nach Ausrichtung der Anlage rund 10.000 Kilowattstunden Strom im Jahr erzeugt werden, rund dreimal so viel, wie ein Durchschnittshaushalt ohne E-Auto und Wärmepumpe verbraucht.

Wie kann das Gesetz außerdem erfüllt werden?

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können die Anlagen statt aufs Hausdach ebenso in unmittelbarer räumlicher Umgebung bauen, beispielsweise auf dem Carport vor dem Haus oder im Garten. Die Verpachtung der Dachfläche an Dritte, die dort eine Solaranlage installieren und betreiben, ist ebenfalls möglich. (HS)

Die Details sind in der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung des Umweltministeriums Baden-Württemberg geregelt.

Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern finden Sie hier.

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