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BNetzA hebt Höchstwert für Innovationsausschreibungen an

Mit den Anpassungen der Höchstwerte reagiert die Bundesnetzagentur auf die deutlich gestiegenen Kosten bei den Komponenten der Anlagen. Denn die letzte Ausschreibung im Dezember 2022 war deutlich unterdeckt. „Durch die Erhöhung des Höchstwerts für innovative Konzepte verbessern wir auch in diesem Segment die Bedingungen, damit die Bieter auskömmliche Zuschläge erlangen können,“ sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Nächste Runde für Innovationsausschreibungen

Der Ausbau der Solarenergie wird bei der Innovationsausschreibung mit Speichern kombiniert. Dies fördert die Netz- und Systemdienlichkeit der erneuerbaren Energien und führt insbesondere zu einem gleichmäßigeren Stromangebot aus diesen Anlagen. Die Ausschreibungen erfolgen technologieoffen, das bedeutet die Bieter entscheiden selber, mit welcher Technologie-Kombi sie in die Auktion gehen. Der nächste Gebotstermin endet bereits zum 1. Mai 2023.

Der Bundestag hatte die Kompetenzen der Bundesnetzagentur erst Mitte Dezember 2022 erweitert: Die BNetzA hat nun die Möglichkeit, Erhöhungen für Innovationsausschreibungen um bis zu 25 Prozent vorzunehmen. Zuvor waren nur Erhöhungen der Höchstwerte um zehn Prozent möglich. Von der erweiterten Kompetenz hat die Behörde nun erneut Gebrauch gemacht. Die Festlegung des Höchstwerts sowie nähere Informationen zur Innovationsausschreibung können hier abgerufen werden. (nhp)

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