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Barrieren für Mieterstrom bei Genossenschaften werden beseitigt

Der Bundesrat hat nun eine Änderung des Körperschaftssteuergesetzes verabschiedet. Diese erlaubt es Genossenschaften in Zukunft selbst in Photovoltaikanlagen zu investieren und den Strom selber zu verkaufen – ohne steuerliche Risiken.

Konkret ist es nun erlaubt, bis zu 20 Prozent der gesamten Umsätze mit anderen Einnahmen als der Vermietung von Wohnraum zu erzielen, wenn die zusätzlichen Einnahmen aus dem Betrieb von Solaranlagen mit Mieterstrom kommen. Bislang durften insgesamt nur zehn Prozent der Umsätze aus sogenannten „anderen Tätigkeiten“ kommen. Über dem Betrag verlor eine Genossenschaft die Befreiung der Körperschaftssteuer.

Weitere Gesetzesänderungen nötig

„Viele Genossenschaften haben aufgrund der steuerlichen Risiken bislang auf Mieterstrom verzichtet. Durch die Änderungen werden in Zukunft viel mehr Mieter von der günstigen Sonnenenergie profitieren.“, sagt Daniel Fürstenwerth, Geschäftsführer von Solarimo. Das sei aber nur ein erster Schritt, um die steuerlichen Barrieren für Immobilienbesitzer zu beseitigen. „Zum einen wurde in der Formulierung des Gesetzes missachtet, dass Genossenschaften nur selten den Strom selber verkaufen“, erklärt Fürstenwerth.

Dies müsse noch korrigiert werden, damit auch die Einnahmen aus einer Verpachtung der Anlage an einen Dienstleister möglich werden. Zum zweiten seien viele Genossenschaften, gerade im Osten Deutschlands, aus historischen Gründen voll steuerpflichtig. „Die steuerliche Unschädlichkeit muss auch auf diese ausgeweitet werden, indem das Gewerbesteuergesetz modernisiert wird.“ (nhp)

Lesen Sie auch unseren Gastkommentar zum Thema: Solaranlagen in die Städte bringen, Mieterstrom erfolgreich machen. Fünf Vorschläge aus der Praxis, was passieren muss, um der Bürgerenergie zum Durchbruch zu verhelfen.