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Handwerk: Gesetz gegen Zahlungsverzug positiv

Der Deutsche Bundestag hat Anfang Juli 2014 das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug verabschiedet. Dadurch soll vor allem Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen verhindert werden. Dies sei vor allem in der Bauwirtschaft üblich.

Am 22. Juli ist das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bewertet das neue Gesetz als förderlich für kleine und mittelständische Betriebe. „Der Bundestag setzt mit dem Gesetz ein deutliches Zeichen zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“, kommentiert ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. „Damit können sich marktmächtige Unternehmen nicht in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen einräumen und damit eigene Liquidität auf Kosten des Kunden verschaffen.“ Zudem ist auch eine Abnahmefrist von mehr als 15 Tagen unwirksam. Außerdem wichtig: Die Zahlungs- und Abnahmefrist dürfen nicht kumuliert werden und beginnen zum selben Zeitpunkt. Die Abnahmefrist geht demnach immer in der Zahlungsfrist auf.

Schlechter Zahlungsmoral und unverhältnismäßig langen Zahlungsfristen werde so ein wirksamer Riegel vorgeschoben. Schwannecke ist sich sicher, dass das mittelstands-freundliche Gesetz die Situation für viele Handwerksbetriebe verbessern wird. „Denn gerade das Handwerk muss mit Material, Löhnen, Steuern und Sozialabgaben in Vorleistung treten und leidet daher besonders unter den finanziellen Folgen ausbleibender Zahlungen“, sagt Schwannecke. (nhp)