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Kontaktloses und eichrechtskonformes Bezahlen an Ladesäulen ab 2023 Pflicht

Zugleich werde so auch das grenzüberschreitende Laden und Bezahlen an Ladesäulen ermöglicht, denn die Kreditkarte sei überall einsetzbar, so die Novelle. Kritik gab es bezüglich des Einbaus von festen Lesegeräten und PIN-Eingabefelder aus der Automobil-, Energie- und Elektronik-Branche, der verpflichtende Einbau der bereits überholten Technik steigere Kosten und könne innovativer gelöst werden.

Langwierige und teilweise kostenpflichtige Registrierungsprozesse gehören an Wirelane Ladesäulen bereits seit Anfang 2021 der Vergangenheit an. Wirelane bietet seitdem die Möglichkeit, den Ladevorgang mit NFC-fähigen Kredit- oder Debitkarten bzw. girocards und Smartphone-Wallets wie Google- oder Apple-Pay – also so, wie es die Novelle der Ladesäulenverordnung für ab 2023 vorsieht und Kunden und Kundinnen an der Ladesäule bereits heute fordern. Das Marktforschungsinstitut infas quo hat im Auftrag der Initiative Deutsche Zahlungssysteme eine online-repräsentative Umfrage unter 1058 Autobesitzer*innen durchgeführt, eines der zentralen Ergebnisse: knapp 80 Prozent der Befragten ist die Wahlfreiheit beim Bezahlen wichtig bis sehr wichtig, die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Umfrage wollen auch an der Ladesäule mit Kredit- oder Debitkarten bzw. girocards bezahlen können.

© Wirelane

Wirelane erhielt für die kontaktlose Zahlungsmethode der Light & Charge Produktfamilie die Baumusterprüfbescheinigung der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) sowie das Audit Zertifikat Modul D und kann somit kontaktloses Bezahlen an der Ladesäule als eines der ersten Unternehmen in Deutschland eichrechtskonform anbieten.

"Wirelane erfüllt bereits heute die Anforderungen von morgen, ab sofort auch eichrechtskonform", so Harald Hörig, COO Wirelane. Hörig ergänzt, dass auch die Fertigungs- und Produktionsprozesse in kürzester Zeit nach Modul D befähigt wurden und Wirelane durch diese Erweiterung des Modul D nach MessEV für die eichkonforme Produkte selbst die Konformität bescheinigen und in den Verkehr bringen darf.

Kunden und Kundinnen müssen sich vor Ort weder registrieren noch Daten angeben oder Bildschirme abfotografieren. Wir sorgen für vollständige Preistransparenz und vermeiden versteckte Kosten auf geladene kWh oder komplizierte Abrechnungssysteme für Nutzer und Nutzerinnen. Unser standardisiertes und reguliertes Bezahlverfahren am Kartenterminal sorgt zudem für ein Höchstmaß an Zahlungssicherheit. ‚Charge. Pay. Done.‘ – einfacher kann ein Ladevorgang nicht gestaltet werden“, so Dr. Sergius Badea, CTO Wirelane.
 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.wirelane.com/
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