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BIPV: Strategien aus der Nische

Im Kloster Banz bei Bad Staffelstein begann das diesjährige Fachsymposium zur Photovoltaik. Auftakt machte das Forum Bauwerkintegration. Tenor: Langsam kommt Bewegung in die solare Architektur.

Obwohl die Photovoltaikmärkte weltweit und in Europa auf starkes Wachstum eingestellt sind, kommt die bauwerkintegrierte Photovoltaik (BIPV) kaum aus den Kinderschuhen. Maria Roos vom BSW Solar kritisierte, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Bundesregierung weiterhin auf Eis liegt. „Die geplante externe Kommission wurde abgesagt, weil das Bundeswirtschaftsministerium eigene Kompetenz habe“, kommentierte Roos. „Man fragt sich aber, warum das Gesetz trotzdem nicht kommt.“ Das in Aussicht gestellte GEG soll es künftig zumindest erlauben, dass Photovoltaik mit Wärme verrechnet werden kann.

Leistung von Solarfassaden angerechnet

Die Anlagenleistung von Solarfassaden wird im Entwurf des neuen GEG mit den Dachanlagen gleichgestellt, auch wenn der Ertrag der vertikalen Module nur rund 70 Prozent von optimal ausgerichteten Dachgeneratoren. Das könnte den Solarfassaden einen gewissen Schub verleihen.

Klar ist: Die Fassaden solar zu aktivieren, wird immer dringender. Denn eigentlich braucht Deutschland im Jahr rund zehn Gigawatt Zubau, statt drei Gigawatt wie 2018. Diesen Zubau mit Solarparks auf der freien Fläche zu erreichen, dürfte sehr bald auf Akzeptanzprobleme stoßen.

Zwei Standbeine der BIPV

Rechtsanwalt Sebastian Lange von der Allianz für Bauwerkintegrierte Photovoltaik (BIPV) e.V. mahnte an, dass sich die solare Architektur nicht zu sehr auf die Förderung durch den Staat verlassen soll. Anders als die Photovoltaik durch das EEG steht die BIPV nur mit einem Bein in der Energiewirtschaft, mit dem andern jedoch im Baugeschäft. Beide Branchen sind bislang strikt getrennt, haben kaum Berührungspunkte. „Anlagen der BIPV erzeugen Strom und sind damit Gegenstand des Energierechts“, erläuterte er in seinem Vortrag. „Das deutsche Energierecht ist so komplex, dass der Betrieb einer Photovoltaikanlage erheblichen rechtlichen Risiken unterliegt.“

Energierecht und Baurecht

Zum anderen sind die Anlagen auch bauliche Anlagen, die dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht unterliegen. Hinzu komme das Steuerrecht: Stromsteuer, Mehrwertsteuer, Abschreibungen und so weiter.

Das Energierecht liegt weitgehend bei der Europäischen Union und beim Bund. Das Steuerrecht und das Bauplanungsrechts liegt gleichfalls in Bundeshand. Das Bauordnungsrecht hingegen ist Sache der Bundesländer. Hinzu kommen die Gremien der technischen Normung in Europa und auf Bundesebene, beispielsweise VDI, VDE oder Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt).

Er forderte, den Strom aus integrierten Anlagen (Solarfassaden oder Indachanlagen) von Umlagen zu befreien. Das würde den Vorgaben der EU entsprechen, die dezentrale Solaranlagen von Strafsteuerung und Umlagen entlasten will, um die Prosumer zu stärken.

Zudem gehe es bei den Solarfassaden nicht vorrangig um möglichst hohe Leistungen und Erträge, sondern in erster Linie um gestalterische Aspekte und die Schutzfunktionen der Fassadentechnik. Die Stromerzeugung ist demgegenüber nachrangig. (HS)